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playground:frage1 [2018/03/29 10:52] – wildanger | playground:frage1 [2019/10/30 11:09] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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- | ====Frage: Sind die Messstelle | + | ====Frage: Sind das Messinstitut |
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Es ist zu prüfen, ob die Messstelle in ReSyMeSa erfasst und für die speziellen Aufgaben der Messung bekanntgegeben ist und ob der Zeitraum der Messung innerhalb des Bektanngabezeitraums gelegen hat (entweder Link zu ReSyMeSa in der Excel-Prüfungsdatei nutzen oder: http:// | Es ist zu prüfen, ob die Messstelle in ReSyMeSa erfasst und für die speziellen Aufgaben der Messung bekanntgegeben ist und ob der Zeitraum der Messung innerhalb des Bektanngabezeitraums gelegen hat (entweder Link zu ReSyMeSa in der Excel-Prüfungsdatei nutzen oder: http:// | ||
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- | Dabei sollten die in ReSyMeSa für die Messstelle gemäß nachfolgenden Tabellen erfassten Gruppen und Bereiche der Messaufgabe entsprechen. | + | Dabei sollten die in ReSyMeSa für die Messstelle gemäß nachfolgenden Tabellen erfassten Gruppen und Bereiche der Messaufgabe entsprechen.\\ |
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^ Gruppe | ^ Gruppe | ||
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| V | Ermittlung von Geräuschen | | | V | Ermittlung von Geräuschen | | ||
| VI | Ermittlung von Erschütterungen | | | VI | Ermittlung von Erschütterungen | | ||
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+ | Die Gruppen I und II sind jeweils noch in Nr. 1 und Nr. 2 unterteilt. Für die meisten Emissionsmessungen ist eine Bekanntgabe nach Gruppe I Nr. 1 ausreichend. Lediglich für den Nachweis der Einhaltung der Verbrennungsbedingungen (§ 18 Abs. 1 der 17. BImSchV) ist eine Bekanntgabe nach Gruppe I Nr. 2 erforderlich.\\ | ||
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- | Die Gruppen I und II sind jeweils noch in Nr. 1 und Nr. 2 unterteilt. Für die meisten Emissionsmessungen ist eine Bekanntgabe nach Gruppe I Nr. 1 ausreichend. Lediglich für den Nachweis der Einhaltung der Verbrennungsbedingungen (§ 18 Abs. 1 der 17. BImSchV) ist eine Bekanntgabe nach Gruppe I Nr. 2 erforderlich. | + | ^ Bereich |
- | + | ||
- | ^ Bereich ^ Aufgabenbereich (für die Gruppen I, II und IV) ^ | + | |
| P | partikelförmige und an Partikeln adsorbierte Stoffe | | | P | partikelförmige und an Partikeln adsorbierte Stoffe | | ||
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| Sp | spezielle Probenahme von Stoffen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme oder Analyse erfordern (z. B. Dioxine, faserförmige Stäube) | | | Sp | spezielle Probenahme von Stoffen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme oder Analyse erfordern (z. B. Dioxine, faserförmige Stäube) | | ||
| Sa | spezielle Analyse von Stoffen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme oder Analyse erfordern (z. B. Dioxine, faserförmige Stäube) | | | Sa | spezielle Analyse von Stoffen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme oder Analyse erfordern (z. B. Dioxine, faserförmige Stäube) | | ||
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Hinweis: Der genaue Umfang der Stoffbereich Sp und Sa ist noch nicht abschließend festgelegt. | Hinweis: Der genaue Umfang der Stoffbereich Sp und Sa ist noch nicht abschließend festgelegt. | ||
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===Handlungsempfehlung: | ===Handlungsempfehlung: | ||
- | Bei Unklarheiten zur Bekanntgabe sollten Informationen bei der entsprechenden bekanntgebenden Behörde (in ReSyMeSa zu finden unter „Zusatzangaben – Bekanntgebende Behörden“), | + | Bei Unklarheiten zur Bekanntgabe sollten Informationen bei der entsprechenden bekanntgebenden Behörde (in ReSyMeSa zu finden unter „Zusatzangaben – Bekanntgebende Behörden“), |
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Alle in Deutschland bekanntgegebenen Messstellen sind im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) erfasst und können auf der Website www.resymesa.de gefunden werden. Für eLISA-Messberichte kann der Zugriff auf die entsprechende Seite in ReSyMeSa direkt über einen Link im Excelblatt zur Messberichtsprüfung erfolgen. \\ | Alle in Deutschland bekanntgegebenen Messstellen sind im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) erfasst und können auf der Website www.resymesa.de gefunden werden. Für eLISA-Messberichte kann der Zugriff auf die entsprechende Seite in ReSyMeSa direkt über einen Link im Excelblatt zur Messberichtsprüfung erfolgen. \\ | ||
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Für die händische Prüfung sind die gewünschten Informationen folgendermaßen zu finden. Auf der Startseite (www.resymesa.de) muss unter Module der Bereich „Immissionsschutz – Bekannt gegebene Stellen“ ausgewählt werden: | Für die händische Prüfung sind die gewünschten Informationen folgendermaßen zu finden. Auf der Startseite (www.resymesa.de) muss unter Module der Bereich „Immissionsschutz – Bekannt gegebene Stellen“ ausgewählt werden: | ||