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playground:frage1 [2018/04/12 10:07] – wildanger | playground:frage1 [2019/10/30 11:09] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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- | ====Frage: Sind die Messstelle | + | ====Frage: Sind das Messinstitut |
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Dabei sollten die in ReSyMeSa für die Messstelle gemäß nachfolgenden Tabellen erfassten Gruppen und Bereiche der Messaufgabe entsprechen.\\ | Dabei sollten die in ReSyMeSa für die Messstelle gemäß nachfolgenden Tabellen erfassten Gruppen und Bereiche der Messaufgabe entsprechen.\\ | ||
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^ Gruppe | ^ Gruppe | ||
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| VI | Ermittlung von Erschütterungen | | | VI | Ermittlung von Erschütterungen | | ||
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- | Die Gruppen I und II sind jeweils noch in Nr. 1 und Nr. 2 unterteilt. Für die meisten Emissionsmessungen ist eine Bekanntgabe nach Gruppe I Nr. 1 ausreichend. Lediglich für den Nachweis der Einhaltung der Verbrennungsbedingungen (§ 18 Abs. 1 der 17. BImSchV) ist eine Bekanntgabe nach Gruppe I Nr. 2 erforderlich. | + | Die Gruppen I und II sind jeweils noch in Nr. 1 und Nr. 2 unterteilt. Für die meisten Emissionsmessungen ist eine Bekanntgabe nach Gruppe I Nr. 1 ausreichend. Lediglich für den Nachweis der Einhaltung der Verbrennungsbedingungen (§ 18 Abs. 1 der 17. BImSchV) ist eine Bekanntgabe nach Gruppe I Nr. 2 erforderlich.\\ |
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- | ^ Bereich ^ Aufgabenbereich (für die Gruppen I, II und IV) ^ | + | |
+ | ^ Bereich | ||
| P | partikelförmige und an Partikeln adsorbierte Stoffe | | | P | partikelförmige und an Partikeln adsorbierte Stoffe | | ||
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===Handlungsempfehlung: | ===Handlungsempfehlung: | ||
- | Bei Unklarheiten zur Bekanntgabe sollten Informationen bei der entsprechenden bekanntgebenden Behörde (in ReSyMeSa zu finden unter „Zusatzangaben – Bekanntgebende Behörden“), | + | Bei Unklarheiten zur Bekanntgabe sollten Informationen bei der entsprechenden bekanntgebenden Behörde (in ReSyMeSa zu finden unter „Zusatzangaben – Bekanntgebende Behörden“), |
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