playground:frage1

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playground:frage1 [2018/04/12 10:07] wildangerplayground:frage1 [2019/10/30 11:09] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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-====Frage: Sind die Messstelle und eine ggf. mit der Analytik betraute Messstelle für die Durchführung der Messungen bekanntgegeben und zugelassen?====+====Frage: Sind das Messinstitut und ein ggf. mit der Analytik betrautes Messinstitut für die Durchführung der Messungen bekanntgegeben und zugelassen?====
  
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 Dabei sollten die in ReSyMeSa für die Messstelle gemäß nachfolgenden Tabellen erfassten Gruppen und Bereiche der Messaufgabe entsprechen.\\  Dabei sollten die in ReSyMeSa für die Messstelle gemäß nachfolgenden Tabellen erfassten Gruppen und Bereiche der Messaufgabe entsprechen.\\ 
 +\\ 
  
 ^ Gruppe            ^ Bezeichnung ^ ^ Gruppe            ^ Bezeichnung ^
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 | VI                | Ermittlung von Erschütterungen | | VI                | Ermittlung von Erschütterungen |
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-Die Gruppen I und II sind jeweils noch in Nr. 1 und Nr. 2 unterteilt. Für die meisten Emissionsmessungen ist eine Bekanntgabe nach Gruppe I Nr. 1 ausreichend. Lediglich für den Nachweis der Einhaltung der Verbrennungsbedingungen (§ 18 Abs. 1 der 17. BImSchV) ist eine Bekanntgabe nach Gruppe I Nr. 2 erforderlich.+Die Gruppen I und II sind jeweils noch in Nr. 1 und Nr. 2 unterteilt. Für die meisten Emissionsmessungen ist eine Bekanntgabe nach Gruppe I Nr. 1 ausreichend. Lediglich für den Nachweis der Einhaltung der Verbrennungsbedingungen (§ 18 Abs. 1 der 17. BImSchV) ist eine Bekanntgabe nach Gruppe I Nr. 2 erforderlich.\\ 
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-^ Bereich ^ Aufgabenbereich (für die Gruppen I, II und IV) ^+ 
 +^ Bereich        ^ Aufgabenbereich (für die Gruppen I, II und IV) ^
  
 | P              | partikelförmige und an Partikeln adsorbierte Stoffe | | P              | partikelförmige und an Partikeln adsorbierte Stoffe |
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 ===Handlungsempfehlung:=== ===Handlungsempfehlung:===
  
-Bei Unklarheiten zur Bekanntgabe sollten Informationen bei der entsprechenden bekanntgebenden Behörde (in ReSyMeSa zu finden unter „Zusatzangaben – Bekanntgebende Behörden“), beim Betreiber oder beim HLNUG erfragt werden. Sollte keine einschlägige Bekanntgabe bestehen, so ist der Messbericht zurückzuweisen und der Betreiber aufzufordern, die Messung mit einer bekanntgegebenen Messstelle zu wiederholen.  Zusätzlich ist das HLNUG zu informieren. \\ +Bei Unklarheiten zur Bekanntgabe sollten Informationen bei der entsprechenden bekanntgebenden Behörde (in ReSyMeSa zu finden unter „Zusatzangaben – Bekanntgebende Behörden“), beim Betreiber oder bei der Fachbehörde erfragt werden. Sollte keine einschlägige Bekanntgabe bestehen, so ist der Messbericht zurückzuweisen und der Betreiber aufzufordern, die Messung mit einer bekanntgegebenen Messstelle zu wiederholen.  Zusätzlich ist die Fachbehörde zu informieren. \\ 
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  • playground/frage1.1523520461.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/04/12 10:07
  • (Externe Bearbeitung)