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-Es ist zu prüfen, ob die im Mustermessbericht angegebenen Punkte bearbeitet wurden. Dazu ist eine Prüfung des Inhaltsverzeichnisses ausreichend. Bei Abweichungen vom LAI-Mustermessbericht ist eine detaillierte Prüfung der einzelnen Abschnitte erforderlich (http://www.lanuv.nrw.de/luft/emissionen/pdf/mustermessbericht.pdf). \\ +Es ist zu prüfen, ob die im Mustermessbericht angegebenen Punkte bearbeitet wurden. Dazu ist eine Prüfung des Inhaltsverzeichnisses ausreichend. Bei Abweichungen vom LAI-Mustermessbericht ist eine detaillierte Prüfung der einzelnen Abschnitte erforderlich (Mustermessbericht Emission, https://www.resymesa.de/resymesa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle). \\ 
 \\  \\ 
  
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 \\  \\ 
  
-**Mustermessbericht für Emissionsmessungen (Fassung vom 12.02.2009)**\\ +**Mustermessbericht für Emissionsmessungen (Fassung vom 17.01.2011)**\\ 
 \\  \\ 
-Bericht über die Durchführung von Emissionsmessungen\\  
-Name der nach § 26 BImSchG bekannt gegebenen Stelle:\\  
-Befristung der Bekanntgabe nach § 26 BImSchG: \\  
-Aktenzeichen/Berichtsnummer:          Datum: \\  
-Betreiber:\\  
-Standort: \\  
-Art der Messung:\\  
-Auftragsnummer: \\  
-Auftragsdatum: \\  
-Messtermin:\\  
-Berichtsumfang: Seiten,  
-  Anlagen\\  
-Aufgabenstellung:\\  
-Zusammenfassung\\  
-Anlage: \\  
-Betriebszeiten: \\  
-Emissionsquelle:\\  
-Quellennummer: \\  
-Messkomponenten:\\  
-Messergebnisse: \\  
-  
-Messkomponente Einheit 
-(z.B. mg/m<sup>3</sup>, ; 
-kg/h) Maximaler 
-Messwert ymax 
-(Konzentration; 
-Massenstrom) \\  
-Erweiterte 
-Messunsicherheit U<sub>p</sub>,  
-mit p = .... Grenzwert 
-(Konzentration; 
-Massenstrom) \\  
-Betriebszustand 
-(z.B. Auslastung der 
-Anlage in %)\\  
  
-1 Formulierung der Messaufgabe\\  
-1.1 Auftraggeber\\  
-1.2 Betreiber\\  
-1.3 Standort\\  
-1.4 Anlage\\  
-1.5 Datum der Messung\\  
-1.6 Anlass der Messung\\  
-1.7 Aufgabenstellung\\  
-1.8 Messobjekte\\  
-1.9 Durchgeführte Ortsbesichtigung vor Messdurchführung\\  
-1.10 Messplanabstimmung\\  
-1.11 An der Probenahme beteiligte Personen\\  
-1.12 Beteiligung weiterer Institute\\  
-1.13 Fachlich Verantwortlicher\\  
-2 Beschreibung der Anlage und der gehandhabten Stoffe\\  
-2.1 Art der Anlage\\  
-2.2 Beschreibung der Anlage\\  
-2.3 Beschreibung der Emissionsquellen\\  
-2.4 Angabe der laut Genehmigungsbescheid möglichen Einsatzstoffe\\  
-2.5 Betriebszeiten\\  
-2.6 Einrichtung zur Erfassung und Minderung der Emissionen\\  
-3 Beschreibung der Probenahmestelle\\  
-3.1 Lage des Messquerschnitts\\  
-3.2 Abmessungen des Messquerschnitts\\  
-3.3 Anzahl der Messachsen und Lage der Messpunkte im Messquerschnitt\\  
-3.4 Anzahl und Größe der Messöffnungen (Messstutzen)\\  
-4 Mess- und Analysenverfahren, Geräte\\  
-4.1 Abgasrandbedingungen\\  
-4.2 Kontinuierliche Messverfahren\\  
-4.3 Diskontinuierliche Messverfahren\\  
-5 Betriebszustand der Anlage während der Messungen\\  
-5.1 Produktionsanlage\\  
-5.2 Abgasreinigungsanlagen\\  
-6 Zusammenstellung der Messergebnisse und Diskussion\\  
-6.1 Bewertung der Betriebsbedingungen während der Messungen\\  
-6.2 Messergebnisse\\  
-6.3 Messunsicherheiten\\  
-6.4 Plausibilitätsprüfung\\  
-7 Anhang – Anlagenübersicht\\  
-Anlage 1: Messplan\\  
-Anlage 2: Mess- und Rechenwerte\\  
-Anlage 3: Angabenkatalog zu Einrichtungen zur Verminderung der Emission\\  
-Anlage 4: Katalog der anzugebenden Betriebsdaten von Abgasreinigungsanlagen\\  
-Anlage 5: Grafische Darstellung des zeitlichen Verlaufs kontinuierlich gemessener Komponenten\\  
-Anlage X: ...\\  
  
 +{{ frage2_1.png?500 }}
  
 +{{ frage2_2.png?500 }}
  
-{{ test1.png?100 }} +\\  
- +\\  
 +\\  
 +Gemäß der Neufassung des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus (Stand: 11.09.2020) sind **bei mit Biogas betriebenen Verbrennungsmotoranlagen zur Stromerzeugung** bei Einsatz von Oxidationskatalysatoren die Anforderungen des VDMA-Einheitsblatts 6299, Nr. 4, 5.1., 5.2., 5.3, 5.4.1 und 5.5. \\  
 +Diese beziehen sich auf eine Verplombung des Oxidationskatalysators, messtechnische Nachweise der Brennstoffzusammensetzung (Schwefelgehalt) sowie eine Überwachung mittels Sensoren (maximal zulässige Temperatur bei allen Anlagen, kontinuierlicher effektiver Katalysatorbetrieb und dauerhafte Einhaltung der genehmigten Emissionsgrenzwerte für NO<sub>x</sub> im Sinne des § 24 Abs. 7 bei 44. BImSchV-Anlagen (Einzelmotoren ab einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW oder bei gemeinsamen genehmigungsbedürftigen Anlagen) zusätzlich).\\  
 +\\  
 +Zur Dokumentation der Erfüllung der Anforderungen nach Nr. 2 und Nr. 6 des o. g. LAI-Beschlusses ist dem LAI-Messbericht eine neue einheitliche Anlage (vgl. https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle) beizufügen. Diese enthält die Dokumentation bzw. ein Prüfschema entsprechend den Vorgaben des LAI-Beschlusses mit den wesentlichen Anforderungen gemäß VDMA 6299. Dieser Anlage sind ggf. die Auswertungen der NO<sub>x</sub>-Sensorik bzw. der Alarme beizufügen, die von der Messstelle z.B. über eine USB-Schnittstelle ausgelesen werden.
  • playground/frage2.1525269512.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/05/02 15:58
  • von wildanger