playground:frage2

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-Gemäß der Neufassung des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus (Stand: 11.09.2020) sind **bei mit Biogas betriebenen Verbrennungsmotoranlagen zur Stromerzeugung** bei Einsatz von Oxidationskatalysatoren die Anforderungen des VDMA-Einheitsblatts 6299, Nr. 4, 5.1., 5.2., 5.3, 5.4.1 und 5.5. (u. a. Verplombung, messtechnische Nachweise der BrennstoffzusammensetzungÜberwachung mittels Sensoren) einzuhalten.\\  +Gemäß der Neufassung des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus (Stand: 11.09.2020) sind **bei mit Biogas betriebenen Verbrennungsmotoranlagen zur Stromerzeugung** bei Einsatz von Oxidationskatalysatoren die Anforderungen des VDMA-Einheitsblatts 6299, Nr. 4, 5.1., 5.2., 5.3, 5.4.1 und 5.5. \\  
-Weiterhin ist bei **Anlagen der 44. BImSchV** (Einzelmotoren ab einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW oder bei gemeinsamen genehmigungsbedürftigen Anlagen) die dauerhafte Einhaltung der genehmigten Emissionsgrenzwerte für NOx im Sinne des § 24 Abs. 7 der 44. BImSchV festzustellen, z. B. durch NOx-Sensoren.\\ +Diese beziehen sich auf eine Verplombung des Oxidationskatalysators, messtechnische Nachweise der Brennstoffzusammensetzung (Schwefelgehalt) sowie eine Überwachung mittels Sensoren (maximal zulässige Temperatur bei allen Anlagen, kontinuierlicher effektiver Katalysatorbetrieb und dauerhafte Einhaltung der genehmigten Emissionsgrenzwerte für NO<sub>x</sub> im Sinne des § 24 Abs. 7 bei 44. BImSchV-Anlagen (Einzelmotoren ab einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW oder bei gemeinsamen genehmigungsbedürftigen Anlagen) zusätzlich).\\ 
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-Zur Dokumentation der Erfüllung der Anforderungen nach Nr. 2 und Nr. 6 des LAI-Beschlusses ist dem LAI-Messbericht eine neue einheitliche Anlage (vgl. https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle) beizufügen. Diese enthält die Dokumentation bzw. ein Prüfschema entsprechend den Vorgaben des LAI-Beschlusses mit den wesentlichen Anforderungen gemäß VDMA 6299. Dieser Anlage sind ggf. die Auswertungen der NOx-Sensorik bzw. der Alarme beizufügen, die von der Messstelle z.B. über eine USB-Schnittstelle ausgelesen werden.+Zur Dokumentation der Erfüllung der Anforderungen nach Nr. 2 und Nr. 6 des o. g. LAI-Beschlusses ist dem LAI-Messbericht eine neue einheitliche Anlage (vgl. https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle) beizufügen. Diese enthält die Dokumentation bzw. ein Prüfschema entsprechend den Vorgaben des LAI-Beschlusses mit den wesentlichen Anforderungen gemäß VDMA 6299. Dieser Anlage sind ggf. die Auswertungen der NO<sub>x</sub>-Sensorik bzw. der Alarme beizufügen, die von der Messstelle z.B. über eine USB-Schnittstelle ausgelesen werden.
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  • Zuletzt geändert: 2021/11/19 08:47
  • von wildanger