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- | Zunächst ist zu überprüfen, | + | Zunächst ist zu überprüfen, |
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Für die Dauer der Messung gibt die TA-Luft (5.3.2.2) einen Richtwert von 30 Minuten an. Das Ergebnis der Einzelmessung ist als Halbstundenmittelwert zu ermitteln und anzugeben. In besonderen Fällen, z.B. bei Chargenbetrieb oder niedrigen Massenkonzentrationen im Abgas, ist die Mittelungszeit entsprechend anzupassen. | Für die Dauer der Messung gibt die TA-Luft (5.3.2.2) einen Richtwert von 30 Minuten an. Das Ergebnis der Einzelmessung ist als Halbstundenmittelwert zu ermitteln und anzugeben. In besonderen Fällen, z.B. bei Chargenbetrieb oder niedrigen Massenkonzentrationen im Abgas, ist die Mittelungszeit entsprechend anzupassen. | ||
- | Für die Messung der Emission von Dioxinen und Furanen sowie Benzo(a)pyren sollte die Probenahmezeit nach TA Luft 5.2.7.2, 13. (§28) und 17. BImSchV (§18) mindestens | + | Für die Messung der Emission von Dioxinen und Furanen sowie Benzo(a)pyren sollte die Probenahmezeit nach TA Luft 5.2.7.2 |
Die Messungen (Dauer und Anzahl) sind so zu legen, dass der Anlagenbetrieb mit seinem Emissionsverhalten repräsentativ erfasst werden kann (Integrationszeit).\\ | Die Messungen (Dauer und Anzahl) sind so zu legen, dass der Anlagenbetrieb mit seinem Emissionsverhalten repräsentativ erfasst werden kann (Integrationszeit).\\ | ||
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Bei Durchführung einer Netzmessung auf zwei Achsen ist die Dauer des Achsenwechsels zu berücksichtigen. Die zum Achsenwechsel benötigte Zeit verlängert demnach die geplante Probenahmedauer. \\ | Bei Durchführung einer Netzmessung auf zwei Achsen ist die Dauer des Achsenwechsels zu berücksichtigen. Die zum Achsenwechsel benötigte Zeit verlängert demnach die geplante Probenahmedauer. \\ | ||
- | Grundsätzlich sind bei der Probenahme von partikelförmigen Stoffen auch die Vorgaben der VDI 2066 (Standardreferenzmessverfahren Staub) zu berücksichtigen. In Punkt 11.4 der VDI 2066 wird dargestellt, | + | Grundsätzlich sind bei der Probenahme von partikelförmigen Stoffen auch die Vorgaben |
Beispiel: | Beispiel: | ||
+ | Demgegenüber wird in Punkt 9.5 b der DIN EN 13284-1 ein einzuhaltender Wert von mindestens 3 min Probenahmedauer pro Messpunkt angegeben.\\ | ||
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