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- | Frage: Sind Anlass und Aufgabenstellung angemessen und korrekt beschrieben? | + | ====Frage: Sind Anlass und Aufgabenstellung angemessen und korrekt beschrieben? |
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+ | ===Prüfumfang: | ||
+ | Zum Einen ist zu prüfen, ob die im Messbericht unter 1.6 („Anlass der Messung“) gemachten Angaben den Anlass der Messung in geeigneter Weise darstellen. In der Regel wird einer der folgenden Gründe genannt: | ||
+ | •Erstmalige Emissionsmessung gemäß § 28 BImSchG\\ | ||
+ | •Wiederkehrende Emissionsmessung gemäß § 28 BImSchG\\ | ||
+ | •Messung aus besonderem Anlass gemäß § 26 BImSchG\\ | ||
+ | \\ | ||
+ | Zum Anderen sollte die Beschreibung der Aufgabenstellung unter 1.7 („Aufgabenstellung“) die folgenden Angaben enthalten: | ||
+ | •die Messaufgabe mit Bezug zur Rechtsgrundlage\\ | ||
+ | •die zu messenden Emissionsquellen\\ | ||
+ | •die Prozess- und Betriebsbedingungen, | ||
+ | •Messgrößen (z. B. Massenkonzentration der Luftverunreinigung, | ||
+ | •Dauer des Messeinsatzes\\ | ||
+ | •Besondere Festlegungen zur Ermittlung oder Berechnung der Messwerte\\ | ||
+ | •Kompetenz des Prüflaboratoriums\\ | ||
- | Prüfumfang: | + | \\ |
- | + | ===Handlungsempfehlung: | |
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- | Zum Einen ist zu prüfen, ob die im Messbericht unter 1.6 („Anlass der Messung“) gemachten Angaben den Anlass der Messung in geeigneter Weise darstellen. In der Regel wird einer der folgenden Gründe genannt: | + | |
- | •Erstmalige Emissionsmessung gemäß § 28 BImSchG | + | |
- | •Wiederkehrende Emissionsmessung gemäß § 28 BImSchG | + | |
- | •Messung aus besonderem Anlass gemäß § 26 BImSchG | + | |
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- | Zum Anderen sollte die Beschreibung der Aufgabenstellung unter 1.7 („Aufgabenstellung“) die folgenden Angaben enthalten: | + | |
- | •die Messaufgabe mit Bezug zur Rechtsgrundlage | + | |
- | •die zu messenden Emissionsquellen | + | |
- | •die Prozess- und Betriebsbedingungen, | + | |
- | •Messgrößen (z. B. Massenkonzentration der Luftverunreinigung, | + | |
- | •Dauer des Messeinsatzes | + | |
- | •Besondere Festlegungen zur Ermittlung oder Berechnung der Messwerte | + | |
- | •Kompetenz des Prüflaboratoriums | + | |
- | + | ||
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- | Handlungsempfehlung: | + | |
Bei einer unzureichenden Beschreibung sollte der Betreiber zu einer Überarbeitung des Messplans/ | Bei einer unzureichenden Beschreibung sollte der Betreiber zu einer Überarbeitung des Messplans/ | ||
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+ | ===Hintergrund: | ||
- | Hintergrund: | + | Für den Anlass einer Emissionsmessung können unterschiedliche Gründe vorliegen. Nach DIN EN 15259 (Einleitung) sind das beispielsweise: |
- | + | •zur Beurteilung, | |
- | + | •bei Abnahmemessungen (Garantienachweis)\\ | |
- | Für den Anlass einer Emissionsmessung können unterschiedliche Gründe vorliegen. Nach DIN EN 15259 (Einleitung) sind das beispielsweise: | + | •nach Ablauf einer festgelegten Zeitspanne zur Feststellung des Anlagenzustands\\ |
- | •zur Beurteilung, | + | •bei Beschwerden\\ |
- | •bei Abnahmemessungen (Garantienachweis) | + | •nach Unterbrechung oder Störung des Anlagenbetriebs\\ |
- | •nach Ablauf einer festgelegten Zeitspanne zur Feststellung des Anlagenzustands | + | •zur Kalibrierung von kontinuierlich arbeitenden Emissionsmesseinrichtungen\\ |
- | •bei Beschwerden | + | •zur Funktionsprüfung von kontinuierlich arbeitenden Emissionsmesseinrichtungen\\ |
- | •nach Unterbrechung oder Störung des Anlagenbetriebs | + | •zur Ursachenanalyse eines bestimmten Emissionsverhaltens (z. B. die Ermittlung der Ursachen für das Nichteinhalten der garantierten oder geforderten Leistung von Abgasreinigungsanlagen)\\ |
- | •zur Kalibrierung von kontinuierlich arbeitenden Emissionsmesseinrichtungen | + | •zur Prognose des voraussichtlichen Emissionsverhaltens unter besonderen Betriebsbedingungen, |
- | •zur Funktionsprüfung von kontinuierlich arbeitenden Emissionsmesseinrichtungen | + | •zur Aufstellung von Programmen im Rahmen des Emissionsrechtehandels\\ |
- | •zur Ursachenanalyse eines bestimmten Emissionsverhaltens (z. B. die Ermittlung der Ursachen für das Nichteinhalten der garantierten oder geforderten Leistung von Abgasreinigungsanlagen) | + | •zur Ermittlung von Emissionsfaktoren\\ |
- | •zur Prognose des voraussichtlichen Emissionsverhaltens unter besonderen Betriebsbedingungen, | + | •zur Beurteilung der verfügbaren Technik für einzelne Industriebereiche (z. B. auf Betriebs- oder Bereichsebene oder EU-weit)\\ |
- | •zur Aufstellung von Programmen im Rahmen des Emissionsrechtehandels | + | \\ |
- | •zur Ermittlung von Emissionsfaktoren | + | |
- | •zur Beurteilung der verfügbaren Technik für einzelne Industriebereiche (z. B. auf Betriebs- oder Bereichsebene oder EU-weit) | + | |
- | Die Messaufgabe ist laut DIN EN 15259 (7.1) vom Kunden, also dem Betreiber der Anlage, festzulegen. Vereinfachte Vorgehensweisen können unter Berücksichtigung der Messaufgabe im Falle von kleinen und/oder häufig untersuchten Anlagen angewandt werden, wenn diese im Emissionsmessbericht dokumentiert werden. | + | Die Messaufgabe ist laut DIN EN 15259 (7.1) vom Kunden, also dem Betreiber der Anlage, festzulegen. Vereinfachte Vorgehensweisen können unter Berücksichtigung der Messaufgabe im Falle von kleinen und/oder häufig untersuchten Anlagen angewandt werden, wenn diese im Emissionsmessbericht dokumentiert werden. |
- | Die Messaufgabe muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: | + | Die Messaufgabe muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:\\ |
- | •die Messaufgabe | + | •die Messaufgabe\\ |
- | •den Messplatz | + | •den Messplatz\\ |
- | •die Prozess- und Betriebsbedingungen, | + | •die Prozess- und Betriebsbedingungen, |
- | •Messgrößen (z. B. Massenkonzentration der Luftverunreinigung, | + | •Messgrößen (z. B. Massenkonzentration der Luftverunreinigung, |
- | •Dauer des Messeinsatzes | + | •Dauer des Messeinsatzes\\ |
- | •Kompetenz des Prüflaboratoriums | + | •Kompetenz des Prüflaboratoriums\\ |
Bei Messungen nach Genehmigungsbescheid oder Anordnungen sind die betreffenden Ziffern des Bescheides/ | Bei Messungen nach Genehmigungsbescheid oder Anordnungen sind die betreffenden Ziffern des Bescheides/ |