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playground:frage4 [2018/03/01 14:32] – wildanger | playground:frage4 [2018/04/12 10:12] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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====Frage: Sind Anlass und Aufgabenstellung angemessen und korrekt beschrieben? | ====Frage: Sind Anlass und Aufgabenstellung angemessen und korrekt beschrieben? | ||
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•Messung aus besonderem Anlass gemäß § 26 BImSchG\\ | •Messung aus besonderem Anlass gemäß § 26 BImSchG\\ | ||
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- | \\ | + | Zum Anderen sollte die Beschreibung der Aufgabenstellung unter 1.7 („Aufgabenstellung“) die folgenden Angaben enthalten:\\ |
- | Zum Anderen sollte die Beschreibung der Aufgabenstellung unter 1.7 („Aufgabenstellung“) die folgenden Angaben enthalten: | + | •die Messaufgabe mit Bezug zur Rechtsgrundlage\\ |
- | •die Messaufgabe mit Bezug zur Rechtsgrundlage | + | •die zu messenden Emissionsquellen\\ |
- | •die zu messenden Emissionsquellen | + | •die Prozess- und Betriebsbedingungen, |
- | •die Prozess- und Betriebsbedingungen, | + | •Messgrößen (z. B. Massenkonzentration der Luftverunreinigung, |
- | •Messgrößen (z. B. Massenkonzentration der Luftverunreinigung, | + | •Dauer des Messeinsatzes\\ |
- | •Dauer des Messeinsatzes | + | •Besondere Festlegungen zur Ermittlung oder Berechnung der Messwerte\\ |
- | •Besondere Festlegungen zur Ermittlung oder Berechnung der Messwerte | + | •Kompetenz des Prüflaboratoriums\\ |
- | •Kompetenz des Prüflaboratoriums | + | |
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===Hintergrund: | ===Hintergrund: | ||
- | Für den Anlass einer Emissionsmessung können unterschiedliche Gründe vorliegen. Nach DIN EN 15259 (Einleitung) sind das beispielsweise: | + | Für den Anlass einer Emissionsmessung können unterschiedliche Gründe vorliegen. Nach DIN EN 15259 (Einleitung) sind das beispielsweise: |
- | •zur Beurteilung, | + | •zur Beurteilung, |
- | •bei Abnahmemessungen (Garantienachweis) | + | •bei Abnahmemessungen (Garantienachweis)\\ |
- | •nach Ablauf einer festgelegten Zeitspanne zur Feststellung des Anlagenzustands | + | •nach Ablauf einer festgelegten Zeitspanne zur Feststellung des Anlagenzustands\\ |
- | •bei Beschwerden | + | •bei Beschwerden\\ |
- | •nach Unterbrechung oder Störung des Anlagenbetriebs | + | •nach Unterbrechung oder Störung des Anlagenbetriebs\\ |
- | •zur Kalibrierung von kontinuierlich arbeitenden Emissionsmesseinrichtungen | + | •zur Kalibrierung von kontinuierlich arbeitenden Emissionsmesseinrichtungen\\ |
- | •zur Funktionsprüfung von kontinuierlich arbeitenden Emissionsmesseinrichtungen | + | •zur Funktionsprüfung von kontinuierlich arbeitenden Emissionsmesseinrichtungen\\ |
- | •zur Ursachenanalyse eines bestimmten Emissionsverhaltens (z. B. die Ermittlung der Ursachen für das Nichteinhalten der garantierten oder geforderten Leistung von Abgasreinigungsanlagen) | + | •zur Ursachenanalyse eines bestimmten Emissionsverhaltens (z. B. die Ermittlung der Ursachen für das Nichteinhalten der garantierten oder geforderten Leistung von Abgasreinigungsanlagen)\\ |
- | •zur Prognose des voraussichtlichen Emissionsverhaltens unter besonderen Betriebsbedingungen, | + | •zur Prognose des voraussichtlichen Emissionsverhaltens unter besonderen Betriebsbedingungen, |
- | •zur Aufstellung von Programmen im Rahmen des Emissionsrechtehandels | + | •zur Aufstellung von Programmen im Rahmen des Emissionsrechtehandels\\ |
- | •zur Ermittlung von Emissionsfaktoren | + | •zur Ermittlung von Emissionsfaktoren\\ |
- | •zur Beurteilung der verfügbaren Technik für einzelne Industriebereiche (z. B. auf Betriebs- oder Bereichsebene oder EU-weit) | + | •zur Beurteilung der verfügbaren Technik für einzelne Industriebereiche (z. B. auf Betriebs- oder Bereichsebene oder EU-weit)\\ |
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- | Die Messaufgabe ist laut DIN EN 15259 (7.1) vom Kunden, also dem Betreiber der Anlage, festzulegen. Vereinfachte Vorgehensweisen können unter Berücksichtigung der Messaufgabe im Falle von kleinen und/oder häufig untersuchten Anlagen angewandt werden, wenn diese im Emissionsmessbericht dokumentiert werden. | + | Die Messaufgabe ist laut DIN EN 15259 (7.1) vom Kunden, also dem Betreiber der Anlage, festzulegen. Vereinfachte Vorgehensweisen können unter Berücksichtigung der Messaufgabe im Falle von kleinen und/oder häufig untersuchten Anlagen angewandt werden, wenn diese im Emissionsmessbericht dokumentiert werden. |
- | Die Messaufgabe muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: | + | Die Messaufgabe muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:\\ |
- | •die Messaufgabe | + | •die Messaufgabe\\ |
- | •den Messplatz | + | •den Messplatz\\ |
- | •die Prozess- und Betriebsbedingungen, | + | •die Prozess- und Betriebsbedingungen, |
- | •Messgrößen (z. B. Massenkonzentration der Luftverunreinigung, | + | •Messgrößen (z. B. Massenkonzentration der Luftverunreinigung, |
- | •Dauer des Messeinsatzes | + | •Dauer des Messeinsatzes\\ |
- | •Kompetenz des Prüflaboratoriums | + | •Kompetenz des Prüflaboratoriums\\ |
Bei Messungen nach Genehmigungsbescheid oder Anordnungen sind die betreffenden Ziffern des Bescheides/ | Bei Messungen nach Genehmigungsbescheid oder Anordnungen sind die betreffenden Ziffern des Bescheides/ |