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+ | ====Frage: Waren mindestens zwei Mitarbeiter der Messstelle an der Messung beteiligt oder wurde eine Ausnahmeregelung im Vorfeld beantragt? | ||
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- | Frage: Waren mindestens zwei Mitarbeiter der Messstelle an der Messung beteiligt? | + | ===Prüfumfang:=== |
+ | Es ist zu prüfen, ob unter 1.11 („An der Probenahme beteiligte Personen“) zwei< | ||
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- | + | ===Handlungsempfehlung: | |
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- | Es ist zu prüfen, ob unter 1.11 („An der Probenahme beteiligte Personen“) zwei1 Personen angegeben werden. | + | |
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- | Handlungsempfehlung: | + | |
Sollten keine zwei Personen genannt werden, so ist zu klären, ob erstens tatsächlich keine zwei Personen an der Messung vor Ort beteiligt waren und zweitens, ob es einen nachvollziehbaren Grund dafür gibt, dass nur eine Person an der Messung beteiligt war. Ein solcher Grund kann zum Beispiel eine im Vorfeld der Messung erteilte Erlaubnis zur Reduzierung der Anzahl der Messtechniker sein. Ist der Einsatz nur eines Messtechnikers nicht zu rechtfertigen, | Sollten keine zwei Personen genannt werden, so ist zu klären, ob erstens tatsächlich keine zwei Personen an der Messung vor Ort beteiligt waren und zweitens, ob es einen nachvollziehbaren Grund dafür gibt, dass nur eine Person an der Messung beteiligt war. Ein solcher Grund kann zum Beispiel eine im Vorfeld der Messung erteilte Erlaubnis zur Reduzierung der Anzahl der Messtechniker sein. Ist der Einsatz nur eines Messtechnikers nicht zu rechtfertigen, | ||
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+ | ===Hintergrund: | ||
- | Hintergrund: | + | Die Anwesenheit zweier Messtechniker ist grundsätzlich anzustreben. Grundlage hierfür ist die VDI 4220, in welcher gefordert wird, dass bei der Ermittlung von Emissionen zur Sicherheit einer qualitätsgerechten Durchführung der Messungen und der gleichzeitigen Erfassung emissionsrelevanter Anlagendaten grundsätzlich mindestens zwei fachkundige Mitarbeiter der Stelle einzusetzen sind. Emissionsermittlungen durch lediglich eine Person sind nur in begründeten Ausnahmefällen aufgrund besonderer örtlicher und messtechnischer Gegebenheiten zulässig. \\ |
- | + | \\ | |
- | + | Die erforderliche Anzahl der an der Messung beteiligten fachkundigen Mitarbeiter ergibt sich weiterhin | |
- | Die erforderliche Anzahl der an der Messung beteiligten fachkundigen Mitarbeiter ergibt sich aus den allgemeinen Auflagen und Hinweisen für Emissionsmessungen in Hessen | + | Für **Hessen** können diese Anforderungen unter http:// |
- | + | Analog zur in der VDI 4220 Pkt. 5.5.3 benannten Ausnahmeregelung darf in **Sachsen-Anhalt** an Biogasanlagen ein einzelner fachkundiger Mitarbeiter eine Emissionsmessung durchführen, wenn: \\ | |
- | + | -Messort und Messwarte | |
- | Grundlage dafür ist die VDI 4220, in welcher gefordert | + | -höchstens eine Messkomponente nasschemisch beprobt |
- | + | -keine Netzmessung notwendig ist und\\ | |
- | Sollten Zweifel daran bestehen, ob die angegebenen Personen Mitarbeiter der Messstelle sind, können die unter 1.11 genannten Personen mit dem in ReSyMeSa (http:// | + | -ein Mitarbeiter des Betreibers vor Ort ist. \\ |
- | + | Dies bedeutet, dass Emissionsmessungen an Biogasanlagen nach EEG (kont. Messung und eine nasschem. Komponente | |
- | + | \\ | |
- | + | \\ | |
- | + | Sollten Zweifel daran bestehen, ob die angegebenen Personen Mitarbeiter der Messstelle sind, können die unter 1.11 genannten Personen mit dem in ReSyMeSa (http:// | |
- | 1 Eine Ausnahme bilden hierbei z. B. Emissionsmessungen an Chemischreinigungsanlagen. Aufgrund der geringen Komplexität von Anlage und Messung ist die Beteiligung von nur einem Mitarbeiter ausreichend. | + | \\ |
+ | <sup>1</ | ||