playground:frage8

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 Sollte keine Ortsbesichtigung durchgeführt worden sein, obwohl das Messinstitut das erste Mal bei der Anlage misst, so sind beim Betreiber die Gründe hierfür zu erfragen.  Sollte keine Ortsbesichtigung durchgeführt worden sein, obwohl das Messinstitut das erste Mal bei der Anlage misst, so sind beim Betreiber die Gründe hierfür zu erfragen. 
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- +Eine Ortsbesichtigung dient der Vorbereitung auf die anstehende Messung. Dabei stellt die Messstelle die Messbedingungen, sichere Zugänglichkeit ohne einschränkenden Witterungseinfluss, aber insbesondere die Lage der Messachse und die daraus resultierenden Randbedingungen der DIN EN 15259 fest. Es ist auch auf die Bedingungen am Messplatz (Größe und Lage der Messöffnungen und eventueller Messbühnen sowie die Energieversorgung) zu achten, um auf eventuelle Probleme bei der Probenahme angemessen vorbereitet zu sein. Zusätzlich sollte die Zugänglichkeit der Messöffnungen mindestens stichprobenartig geprüft werden. Besonders an älteren Anlagen oder Anlagen mit korrosiv wirkenden Abgasen können die Blindstopfen der Messöffnungen durch Korrosion unlösbar fest sitzen. Die Zugänglichkeit kann durch das Messinstitut auch telefonisch beim Anlagenbetreiber erfragt werden. Des Weiteren sollten Vorbereitungsgespräche mit dem verantwortlichen technischen Personal der Anlage stattfinden.\\ 
-Eine Ortsbesichtigung dient der Vorbereitung auf die anstehende Messung. Dabei stellt die Messstelle die Messbedingungen, sichere Zugänglichkeit ohne einschränkenden Witterungseinfluss, aber insbesondere die Lage der Messachse und die daraus resultierenden Randbedingungen der DIN EN 15259 fest. Es ist auch auf die Bedingungen am Messplatz (Größe und Lage der Messöffnungen und eventueller Messbühnen sowie die Energieversorgung) zu achten, um auf eventuelle Probleme bei der Probenahme angemessen vorbereitet zu sein. Des Weiteren sollten Vorbereitungsgespräche mit dem verantwortlichen technischen Personal der Anlage stattfinden.+
 Auf eine Ortsbesichtigung kann verzichtet werden, wenn die Messstelle die Messbedingungen bereits im Rahmen vorheriger Messungen an der Anlage festgestellt hat und seitdem keine Änderungen am Messplatz vorgenommen wurden.  Auf eine Ortsbesichtigung kann verzichtet werden, wenn die Messstelle die Messbedingungen bereits im Rahmen vorheriger Messungen an der Anlage festgestellt hat und seitdem keine Änderungen am Messplatz vorgenommen wurden. 
  
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