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playground:frageii2 [2018/04/12 10:49] – wildanger | playground:frageii2 [2018/08/24 16:48] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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===Prüfumfang: | ===Prüfumfang: | ||
- | Es ist zu prüfen, ob der/die unter Punkt 6.3 („Messunsicherheiten“) angegebene/ | + | Es ist zu prüfen, ob der/die unter Punkt 6.3 („Messunsicherheiten“) |
Es gelten folgende Regelungen: | Es gelten folgende Regelungen: | ||
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Abweichend von den obigen aus der TA Luft stammenden Regelungen wird im Falle von Geruchsmessungen eine andere Beurteilung durch die VDI 3884 empfohlen. Die Anwendung des dort beschriebenen Vorgehens ist kritisch zu prüfen, da es nicht in Übereinstimmung mit der TA Luft steht. | Abweichend von den obigen aus der TA Luft stammenden Regelungen wird im Falle von Geruchsmessungen eine andere Beurteilung durch die VDI 3884 empfohlen. Die Anwendung des dort beschriebenen Vorgehens ist kritisch zu prüfen, da es nicht in Übereinstimmung mit der TA Luft steht. | ||
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+ | Weiterhin ist bezüglich der Messunsicherheit selbst zu prüfen, ob unter Punkt 6.3 („Messunsicherheiten“) im Messbericht zu jeder Messkomponente folgende Daten angegeben wurden: | ||
+ | •Einheit\\ | ||
+ | •Maximaler Messwert y< | ||
+ | •Erweiterte Messunsicherheit (U< | ||
+ | •y< | ||
+ | •y< | ||
+ | •Bestimmungsmethode\\ | ||
+ | \\ | ||
+ | Als Angabe für die Bestimmungsmethode kommen „direkter Ansatz mit Doppelbestimmung“ und „indirekter Ansatz“ in Frage. \\ | ||
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+ | Zusätzlich sollte geprüft werden, ob im Fall sauerstoffnormierter Grenzwerte für die die zu messenden Stoffe mit Abgasreinigungseinrichtung eine korrekte Sauerstoffbezugsrechnung durchgeführt wurde (vgl. unten). | ||
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Bei einer sehr hohen Messunsicherheit (s. u.), die dazu führt, dass der Grenzwert erst nach deren Abzug vom maximalen Messwert eingehalten wird, sollte eine Wiederholung der Messung angeordnet werden, um zu überprüfen, | Bei einer sehr hohen Messunsicherheit (s. u.), die dazu führt, dass der Grenzwert erst nach deren Abzug vom maximalen Messwert eingehalten wird, sollte eine Wiederholung der Messung angeordnet werden, um zu überprüfen, | ||
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+ | Eine Betrachtung der Messunsicherheit zugunsten des Betreibers ist für den Fall akzeptabel, dass das angewandte Messverfahren nach Überprüfung als einwandfrei angesehen wird. | ||
Als sehr hoch gelten in Bezug auf den Halbstundenmittelwert folgende Messunsicherheiten: | Als sehr hoch gelten in Bezug auf den Halbstundenmittelwert folgende Messunsicherheiten: | ||
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Wurde der Beurteilungswert nicht in der gleichen Einheit und/oder mit der gleichen Stellenzahl wie der Grenzwert angegeben bzw. wurde falsch gerundet, ist ggf. anhand der Anlagen des Berichts eine Auswirkung auf das Prüfergebnis zu kontrollieren und/oder eine Überarbeitung des Messberichts zu fordern. | Wurde der Beurteilungswert nicht in der gleichen Einheit und/oder mit der gleichen Stellenzahl wie der Grenzwert angegeben bzw. wurde falsch gerundet, ist ggf. anhand der Anlagen des Berichts eine Auswirkung auf das Prüfergebnis zu kontrollieren und/oder eine Überarbeitung des Messberichts zu fordern. | ||
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+ | Sollte zu einer Messkomponente keine Messunsicherheit angegeben sein, so ist diese nachzureichen. Bei unplausiblen Messunsicherheiten sollte vom Messinstitut eine nachvollziehbare Berechnung der Messunsicherheit eingeholt werden. Hierzu kann die Fachbehörde hinzugezogen werden. \\ | ||
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+ | Plausibel wären in Bezug auf den Halbstundenmittelwert folgende Messunsicherheiten: | ||
+ | •Staub: 5 – 20%\\ | ||
+ | •Staubinhaltsstoffe: | ||
+ | •Gase: 5 – 15%\\ | ||
+ | •Geruch: 25 – 100%\\ | ||
+ | •Dioxine/ | ||
+ | \\ | ||
+ | Sollte die Sauerstoffbezugsrechnung fehlerhaft sein, so ist eine regelungskonforme Neuberechnung zu fordern. | ||
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zugunsten des Betreibers zu berücksichtigen. | zugunsten des Betreibers zu berücksichtigen. | ||
- | Im Folgenden sind Beispiele für die einzelnen möglichen Konstellationen gegeben. Generell wird ein Grenzwert von GW=100 mg/m³ angenommen.\\ | + | In Bezug auf eine Sauerstoffbezugsrechnung gilt nach Nr. 5.1.2 TA Luft: „Die Umrechnung von Stoffen, deren Emissionen durch Abgasreinigungseinrichtungen begrenzt werden, dürfen nur für die Zeiten erfolgen, in denen der gemessene Sauerstoffgehalt über dem Bezugssauerstoffgehalt liegt.“ |
+ | Im Zweifelsfall | ||
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+ | \\ | ||
+ | Im Folgenden sind Beispiele für die einzelnen möglichen Konstellationen | ||
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Fall 1: MW=90 mg/m³; MU=5 mg/ | Fall 1: MW=90 mg/m³; MU=5 mg/ | ||
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Nr. 2.7 der TA-Luft bezieht sich nur auf kontinuierliche Messungen. Für die Beurteilung der Messergebnisse aus Einzelmessungen ist wegen der geringen Messhäufigkeit allein der strengere Maßstab der Nr.5.3.2.4 TA Luft anzulegen, nach dem jeder Einzelwert die festgelegte Emissionsbegrenzung unter Berücksichtigung der Messunsicherheit einzuhalten hat. | Nr. 2.7 der TA-Luft bezieht sich nur auf kontinuierliche Messungen. Für die Beurteilung der Messergebnisse aus Einzelmessungen ist wegen der geringen Messhäufigkeit allein der strengere Maßstab der Nr.5.3.2.4 TA Luft anzulegen, nach dem jeder Einzelwert die festgelegte Emissionsbegrenzung unter Berücksichtigung der Messunsicherheit einzuhalten hat. | ||
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+ | Bezüglich der Bearbeitung des Punktes 6.3 " | ||
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+ | Als Verfahren zur Ermittlung der Messunsicherheit von Emissionsmessungen mit diskontinuierlichen Messverfahren sind in der Richtlinie VDI 4219 der direkte Ansatz mit Doppelbestimmungen sowie der indirekte Ansatz mit Analyse der Teilschritte des Messverfahrens festgelegt. | ||
+ | Für alle Messwerte ist anzugeben, nach welchem Verfahren und für welche Verfahrensschritte die Messunsicherheiten ermittelt wurden. Dabei sind die Messunsicherheiten als erweiterte Messunsicherheit (Up=k*uc ) anzugeben. Für die erweiterte Messunsicherheit ist p {Grad des Vertrauens gemäß DIN V ENV 13005 (auch als statistische Sicherheit bezeichnet)} anzugeben; i. d. R. gilt p=0,95 entsprechend einer statistischen Sicherheit von 95 % bzw. einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 5% (k=2,086 bei N=20 Doppelbestimmungen). | ||
+ | Die Messunsicherheiten sind für das Gesamtverfahren anzugeben. Dies bedeutet, dass bei der Bestimmung der Messunsicherheit sowohl das Probenahmeverfahren als auch die Eigenschaften der Probenahmestelle (z. B. Ein- und Auslaufstrecken bzw. zeit- und ortsgebundene Verteilungen über den Messquerschnitt) zu berücksichtigen sind. | ||
+ | Es sind hinreichende Angaben zur repräsentativen Erfassung der Messkomponenten im Messquerschnitt (Darstellung der Messstrategie bei normgerechten bzw. nicht normgerechten Messstrecken) und zur Vergleichbarkeit der Randbedingungen an der untersuchten Anlage mit denen bei der Verfahrensverifizierung zu machen. | ||
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