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 ===Prüfumfang:=== ===Prüfumfang:===
  
-Es ist zu prüfen, ob der/die unter Punkt 6.3 („Messunsicherheiten“) angegebene/n maximalen Messwert/e zuzüglich Messunsicherheit korrekt angegeben werden und unterhalb des jeweiligen Grenzwertes liegt/liegen. +Es ist zu prüfen, ob der/die unter Punkt 6.3 („Messunsicherheiten“) und in einer zusammenfassenden Tabelle auf S. 2 des Messberichts angegebene/n maximalen Messwert/e zuzüglich Messunsicherheit korrekt angegeben werden und unterhalb des jeweiligen Grenzwertes liegt/liegen. 
  
 Es gelten folgende Regelungen: Es gelten folgende Regelungen:
Zeile 29: Zeile 29:
 •Bestimmungsmethode\\  •Bestimmungsmethode\\ 
 \\  \\ 
-Als Angabe für die Bestimmungsmethode kommen „direkter Ansatz mit Doppelbestimmung“ und „indirekter Ansatz“ in Frage. +Als Angabe für die Bestimmungsmethode kommen „direkter Ansatz mit Doppelbestimmung“ und „indirekter Ansatz“ in Frage. \\  
 +\\  
 +Zusätzlich sollte geprüft werden, ob im Fall sauerstoffnormierter Grenzwerte für die die zu messenden Stoffe mit Abgasreinigungseinrichtung eine korrekte Sauerstoffbezugsrechnung durchgeführt wurde (vgl. unten).
  
  
Zeile 57: Zeile 59:
 •Geruch: 25 – 100%\\  •Geruch: 25 – 100%\\ 
 •Dioxine/Furane: 10 – 50%\\  •Dioxine/Furane: 10 – 50%\\ 
 +\\  
 +Sollte die Sauerstoffbezugsrechnung fehlerhaft sein, so ist eine regelungskonforme Neuberechnung zu fordern.
  
 \\  \\ 
Zeile 76: Zeile 79:
 zugunsten des Betreibers zu berücksichtigen.  zugunsten des Betreibers zu berücksichtigen. 
  
-Im Folgenden sind Beispiele für die einzelnen möglichen Konstellationen gegeben. Generell wird ein Grenzwert von GW=100 mg/m³ angenommen.\\ +In Bezug auf eine Sauerstoffbezugsrechnung gilt nach Nr. 5.1.2 TA Luft: „Die Umrechnung von Stoffen, deren Emissionen durch Abgasreinigungseinrichtungen begrenzt werden, dürfen nur für die Zeiten erfolgen, in denen der gemessene Sauerstoffgehalt über dem Bezugssauerstoffgehalt liegt.“  
 +Im Zweifelsfall  kann die jeweilige Fachbehörde zur Klärung des Sachverhaltes einbezogen werden. 
 + 
 +\\  
 +Im Folgenden sind Beispiele für die einzelnen möglichen Konstellationen  bezüglich Messunsicherheitsbetrachtungen gegeben. Generell wird ein Grenzwert von GW=100 mg/m³ angenommen.\\ 
 \\  \\ 
 Fall 1: MW=90 mg/m³; MU=5 mg/m³\\  Fall 1: MW=90 mg/m³; MU=5 mg/m³\\ 
  • playground/frageii2.1524650731.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/04/25 12:05
  • (Externe Bearbeitung)