playground:frageiii2

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 Grundsätzlich sind bei der Probenahme von partikelförmigen Stoffen auch die Vorgaben der VDI 2066 (Standardreferenzmessverfahren Staub) zu berücksichtigen. In Punkt 11.4 der VDI 2066 wird dargestellt, dass die Probenahmedauer je Messpunkt zwei Minuten nicht unterschreiten soll. \\  Grundsätzlich sind bei der Probenahme von partikelförmigen Stoffen auch die Vorgaben der VDI 2066 (Standardreferenzmessverfahren Staub) zu berücksichtigen. In Punkt 11.4 der VDI 2066 wird dargestellt, dass die Probenahmedauer je Messpunkt zwei Minuten nicht unterschreiten soll. \\ 
 Beispiel:  Bei einer Netzmessung auf zwei Achsen und einem Messquerschnitt mit 20 Probenahmepunkten dauert die Probenahme dann mindestens vierzig Minuten (2 Minuten/Messpunkt * 20 Messpunkte = 40 Minuten), zuzüglich der Dauer des Achsenwechsels. \\  Beispiel:  Bei einer Netzmessung auf zwei Achsen und einem Messquerschnitt mit 20 Probenahmepunkten dauert die Probenahme dann mindestens vierzig Minuten (2 Minuten/Messpunkt * 20 Messpunkte = 40 Minuten), zuzüglich der Dauer des Achsenwechsels. \\ 
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 //Kontinuierliche Prozesse// sind dadurch gekennzeichnet, dass die stofflichen Eigenschaften der eingesetzten Brennstoffe und der im Prozess gehandhabten Stoffe sowie die Betriebsweise der Anlage und somit auch das Emissionsverhalten über eine längere Zeitspanne annähernd konstant sind. Die zeitliche Lage einer Emissionsmessung ist daher frei wählbar. Wenn es, wie bei bestimmten Anlagentypen üblich (z. B. Warmwasseranlagen), möglich ist, die Anlage im Volllastbetrieb über 30 Minuten zu betreiben, kann auch eine kürzere Probenahmedauer verwendet werden, wenn mit ausreichender Sicherheit auf den Halbstundenmittelwert geschlossen werden kann. //Kontinuierliche Prozesse// sind dadurch gekennzeichnet, dass die stofflichen Eigenschaften der eingesetzten Brennstoffe und der im Prozess gehandhabten Stoffe sowie die Betriebsweise der Anlage und somit auch das Emissionsverhalten über eine längere Zeitspanne annähernd konstant sind. Die zeitliche Lage einer Emissionsmessung ist daher frei wählbar. Wenn es, wie bei bestimmten Anlagentypen üblich (z. B. Warmwasseranlagen), möglich ist, die Anlage im Volllastbetrieb über 30 Minuten zu betreiben, kann auch eine kürzere Probenahmedauer verwendet werden, wenn mit ausreichender Sicherheit auf den Halbstundenmittelwert geschlossen werden kann.
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