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- | Frage: Entspricht die Position der Messebenen | + | ====Frage: Entspricht die Position der Probenahmepunkte |
+ | \\ | ||
- | Prüfumfang: | + | ===Prüfumfang: |
+ | Es ist zu prüfen, ob die unter Punkt 3 des Messberichtes („Beschreibung der Probenahmestelle“) gemachten **Angaben zur Messstrecke** folgende Vorgaben erfüllen: \\ | ||
+ | \\ | ||
+ | Grundvoraussetzung: | ||
+ | •Einlaufstrecke ≥ 5 d< | ||
+ | \\ | ||
+ | Physikalische Randbedingungen: | ||
+ | •Winkel zwischen dem Gasstrom und der Mittelachse des Abgaskanals < 15°? | ||
+ | •keine lokale Negative Strömung? | ||
+ | •Verhältnis der höchsten zur niedrigsten örtlichen Gasgeschwindigkeit im Messquerschnitt < 3: | ||
+ | \\ | ||
+ | Da diese Anforderungen an die Messstrecke allein nicht ausreichend sind, um die Homogenität der Zusammensetzung und der physikalischen Parameter des Abgases sicherzustellen, | ||
+ | Umfasst die Messung Partikel oder eine Messkomponente in partikelförmiger Phase, sind in Abhängigkeit der Kamindurchmessers stets Netzmessungen durchzuführen. Werden ausschließlich gasförmige Komponenten gemessen, ist bei einem positiven Ergebnis einer Homogenitätsprüfung (Verteilung der Messgröße ist homogen) die Probenahme an einem beliebigen oder repräsentativen Punkt möglich (vgl. unten). | ||
- | Es ist zu prüfen, ob die unter Punkt 3 des Messberichtes („Beschreibung der Probenahmestelle“) gemachten Angaben zur Messstrecke folgende Vorgaben erfüllen: | + | \\ |
+ | ===Handlungsempfehlung:=== | ||
- | Grundvoraussetzung: | + | Sind die Grundvoraussetzungen |
- | •Einlaufstrecke ≥ 5 dh und Auslaufstrecke ≥ 2 dh ? | + | |
- | Physikalische Randbedingungen: | ||
- | •Winkel zwischen dem Gasstrom und der Mittelachse des Abgaskanals < 15°? | ||
- | •keine lokale Negative Strömung? | ||
- | •Verhältnis der höchsten zur niedrigsten örtlichen Gasgeschwindigkeit im Messquerschnitt < 3:1? | ||
+ | ^ Fall ^ Grundvoraussetzung | ||
+ | | 1 | eingehalten | ||
+ | | 2 | eingehalten | ||
+ | | 3 | nicht eingehalten | ||
+ | |4 | nicht eingehalten | ||
- | Handlungsempfehlung: | + | Eine Nicht-Einhaltung der physikalischen Bedingungen macht in der Regel die Einrichtung normkonformer Messstrecken durch den Betreiber erforderlich, |
+ | In Fall 3 hat die Messstelle bereits bei der Messung o. g. Maßnahmen zu treffen. Sollten die Maßnahmen nicht erfolgt sein, sollte die Fachbehörde kontaktiert werden, um gegebenenfalls weitere Absprachen mit der Messstelle zu treffen. \\ | ||
+ | \\ | ||
+ | Wurde eine nicht geeignete Probenahmestrategie gewählt (Probenahme nicht als Netzmessung realisiert, obwohl erforderlich; | ||
+ | \\ | ||
+ | ===Hintergrund: | ||
- | Sind die Grundvoraussetzungen | + | In der DIN EN 15259 ist unter 6.2.1 angegeben, dass die Messstrecke, |
+ | \\ | ||
+ | Bei der Planung und Auswahl einer Messstrecke sind unter Beachtung der Messaufgabe die folgenden Gesichtspunkte zu berücksichtigen: | ||
+ | \\ | ||
+ | a) Die Messstrecke ist so zu positionieren, | ||
+ | \\ | ||
+ | b) Der Messquerschnitt ist in einen Bereich des Abgaskanals (Kamin usw.) zu legen, in dem homogene Strömungsverhältnisse und Konzentrationen erwartet werden können.\\ | ||
+ | Diese Anforderung ist im Allgemeinen erfüllt, wenn sich der Messquerschnitt\\ | ||
+ | - so weit wie möglich hinter oder vor Einbauten, die eine Änderung der Strömungsrichtung verursachen können,\\ | ||
+ | - in einem geraden Kanalabschnitt mit einer Einlaufstrecke von mindestens fünf hydraulischen Durchmessern vor und einer Auslaufstrecke von mindestens zwei hydraulischen Durchmessern nach dem Messquerschnitt erfüllt und \\ | ||
+ | - in einem Kanalabschnitt mit konstanter Form und konstanter Querschnittsfläche befindet.\\ | ||
+ | \\ | ||
+ | c) Messungen an allen nach 8.2 und Anhang D festgelegten Messpunkten müssen belegen, dass die Abgasströmung im Messquerschnitt die folgenden Anforderungen erfüllt: \\ | ||
+ | 1) Der Winkel zwischen dem Gasstrom und der Mittelachse des Abgaskanals muss kleiner 15° sein.\\ | ||
+ | 2) Es darf keine lokale negative Strömung auftreten.\\ | ||
+ | 3) Es muss eine Mindestgeschwindigkeit in Abhängigkeit vom verwendeten Messverfahren zur Bestimmung des Volumenstroms vorhanden sein (für Staudrucksonden ein Differenzdruck größer 5 Pa).\\ | ||
+ | 4) Das Verhältnis der höchsten zur niedrigsten örtlichen Gasgeschwindigkeit im Messquerschnitt muss kleiner 3:1 sein.\\ | ||
+ | \\ | ||
+ | d) Die Einrichtung von Messstrecken in vertikalen Kanälen ist derjenigen in horizontalen Kanälen vorzuziehen, | ||
+ | \\ | ||
+ | e) Die Messstrecke ist dort zu positionieren, | ||
+ | \\ | ||
+ | f) Die Messstrecke ist eindeutig festzulegen und zu kennzeichnen, | ||
+ | \\ | ||
+ | \\ | ||
+ | Bezüglich einer der Auswahl einer geeigneten Probenahmestrategie umfasst dies bei der Messung von Partikeln oder einer partikelförmigen Phase nach Punkt 8.1. der DIN EN 15259 stets die Durchführung einer Netzmessung.\\ | ||
+ | Nach Punkt 8.2. der DIN EN 15259 bestimmen die Abmessungen des Messquerschnitts die Mindestanzahl der Messpunkte, wobei die Anzahl mit größeren Abmessungen des Abgaskanals steigt. Für runde Kanäle ist die Mindestanzahl | ||
+ | \\ | ||
+ | ^Fläche des Messquerschnitts | ||
+ | | < 0,1 | < 0,35 | - | 1 | | ||
+ | | 0,1 bis 1,0 | 0,35 bis 1,1 | 2 | 4 | | ||
+ | | 1,1 bis 2,0 | >1,1 bis 1,6 | 2 | 8 | | ||
+ | | > 2,0 | > 1,6 | 2 | mindestens 12 und 4 je m< | ||
+ | < | ||
+ | \\ | ||
+ | Wenn eine Netzmessung aufgrund der eingeschränkten Anzahl von Messöffnungen oder des eingeschränkten Zugangs zu den Messöffnungen nicht durchgeführt werden kann, müssen die zru Verfügung stehenden Messachsen verwendet werden. Die Abweichungen und die Grunde dafür sind im Messbericht anzugeben.\\ | ||
+ | \\ | ||
+ | Sind für gasförmige Komponenten bei Abgaskanälen mit einem Durchmesser von mehr als 0,35 m Punktmessungen angestrebt, so ist dies nur nach einem Nachweis der Homogenität des Abgases nach den Anforderungen der DIN EN 15259, Punkt 8.3, möglich. \\ | ||
+ | Das Abgas wird für eine einzelne Messgröße als homogen angesehen, wenn sich der aktuelle Messwert zwar zeitlich ändert, aber nicht über den Messquerschnitt.\\ | ||
+ | Die untenstehende Abbildung zeigt den Ablauf einer Homogenitätsprüfung.\\ | ||
+ | \\ | ||
+ | {{ frageiii5_1.png? | ||
+ | \\ | ||
+ | Die Homogenität kann für die betrachtete Messgröße oder einen Ersatzparameter nachgewiesen werden (z. B. CO als Ersatzparameter für NO< | ||
+ | In der Regel beinhaltet ein Homogenitätsprüfung zeitgleiche Messungen mit zwei Messeinrichtungen, | ||
+ | In Zweifelsfragen kann jederzeit die zuständige Fachbehörde hinzugezogen werden.\\ | ||
- | Fall | ||
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- | Grundvoraussetzung | ||
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- | Physikalische Bedingungen | ||
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- | Maßnahme | ||
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- | 1 eingehalten | ||
- | 2 eingehalten | ||
- | 3 nicht eingehalten eingehalten Netzmessung bzw. Messnetzverdichtung | ||
- | 4 nicht eingehalten nicht eingehalten bauliche Maßnahmen erforderlich | ||
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- | Eine Nicht-Einhaltung der physikalischen Bedingungen macht in der Regel die Einrichtung normkonformer Messstrecken durch den Betreiber erforderlich, | ||
- | In Fall 3 hat die Messstelle bereits bei der Messung o. g. Maßnahmen zu treffen. Sollten die Maßnahmen nicht erfolgt sein, sollte das HLNUG kontaktiert werden, um gegebenenfalls weitere Absprachen mit der Messstelle zu treffen. | ||
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- | Hintergrund: | ||
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- | In der DIN EN 15259 ist unter 6.2.1 angegeben, dass die Messstrecke, | ||
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- | Bei der Planung und Auswahl einer Messstrecke sind unter Beachtung der Messaufgabe die folgenden Gesichtspunkte zu berücksichtigen: | ||
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- | a) Die Messstrecke ist so zu positionieren, | ||
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- | b) Der Messquerschnitt ist in einen Bereich des Abgaskanals (Kamin usw.) zu legen, in dem homogene Strömungsverhältnisse und Konzentrationen erwartet werden können. | ||
- | Diese Anforderung ist im Allgemeinen erfüllt, wenn sich der Messquerschnitt | ||
- | - so weit wie möglich hinter oder vor Einbauten, die eine Änderung der Strömungsrichtung verursachen können, | ||
- | - in einem geraden Kanalabschnitt mit einer Einlaufstrecke von mindestens fünf hydraulischen Durchmessern vor und einer Auslaufstrecke von mindestens zwei hydraulischen Durchmessern nach dem Messquerschnitt erfüllt und | ||
- | - in einem Kanalabschnitt mit konstanter Form und konstanter Querschnittsfläche befindet. | ||
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- | c) Messungen an allen nach 8.2 und Anhang D festgelegten Messpunkten müssen belegen, dass die Abgasströmung im Messquerschnitt die folgenden Anforderungen erfüllt: | ||
- | 1) Der Winkel zwischen dem Gasstrom und der Mittelachse des Abgaskanals muss kleiner 15° sein. | ||
- | 2) Es darf keine lokale negative Strömung auftreten. | ||
- | 3) Es muss eine Mindestgeschwindigkeit in Abhängigkeit vom verwendeten Messverfahren zur Bestimmung des Volumenstroms vorhanden sein (für Staudrucksonden ein Differenzdruck größer 5 Pa). | ||
- | 4) Das Verhältnis der höchsten zur niedrigsten örtlichen Gasgeschwindigkeit im Messquerschnitt muss kleiner 3:1 sein. | ||
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- | d) Die Einrichtung von Messstrecken in vertikalen Kanälen ist derjenigen in horizontalen Kanälen vorzuziehen, | ||
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- | e) Die Messstrecke ist dort zu positionieren, | ||
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- | f) Die Messstrecke ist eindeutig festzulegen und zu kennzeichnen, | ||