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playground:frageiii5 [2018/03/29 11:03] – wildanger | playground:frageiii5 [2018/05/03 15:06] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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- | ====Frage: Entspricht die Position der Messebenen | + | ====Frage: Entspricht die Position der Probenahmepunkte |
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===Prüfumfang: | ===Prüfumfang: | ||
- | Es ist zu prüfen, ob die unter Punkt 3 des Messberichtes („Beschreibung der Probenahmestelle“) gemachten Angaben zur Messstrecke folgende Vorgaben erfüllen: | + | Es ist zu prüfen, ob die unter Punkt 3 des Messberichtes („Beschreibung der Probenahmestelle“) gemachten |
- | + | \\ | |
- | Grundvoraussetzung: | + | Grundvoraussetzung: |
- | •Einlaufstrecke ≥ 5 dh und Auslaufstrecke ≥ 2 dh ? | + | •Einlaufstrecke ≥ 5 d< |
- | + | \\ | |
- | Physikalische Randbedingungen: | + | Physikalische Randbedingungen: |
- | •Winkel zwischen dem Gasstrom und der Mittelachse des Abgaskanals < 15°? | + | •Winkel zwischen dem Gasstrom und der Mittelachse des Abgaskanals < 15°?\\ |
- | •keine lokale Negative Strömung? | + | •keine lokale Negative Strömung?\\ |
- | •Verhältnis der höchsten zur niedrigsten örtlichen Gasgeschwindigkeit im Messquerschnitt < 3:1? | + | •Verhältnis der höchsten zur niedrigsten örtlichen Gasgeschwindigkeit im Messquerschnitt < 3:1?\\ |
+ | \\ | ||
+ | Da diese Anforderungen an die Messstrecke allein nicht ausreichend sind, um die Homogenität der Zusammensetzung und der physikalischen Parameter des Abgases sicherzustellen, | ||
+ | Umfasst die Messung Partikel oder eine Messkomponente in partikelförmiger Phase, sind in Abhängigkeit der Kamindurchmessers stets Netzmessungen durchzuführen. Werden ausschließlich gasförmige Komponenten gemessen, ist bei einem positiven Ergebnis einer Homogenitätsprüfung (Verteilung der Messgröße ist homogen) die Probenahme an einem beliebigen oder repräsentativen Punkt möglich (vgl. unten). | ||
\\ | \\ | ||
===Handlungsempfehlung: | ===Handlungsempfehlung: | ||
- | Sind die Grundvoraussetzungen und/oder physikalischen Bedingungen nicht eingehalten, | + | Sind die Grundvoraussetzungen und/oder physikalischen Bedingungen nicht eingehalten, |
- | Fall | + | ^ Fall ^ Grundvoraussetzung |
+ | | 1 | eingehalten | ||
+ | | 2 | eingehalten | ||
+ | | 3 | nicht eingehalten | ||
+ | |4 | nicht eingehalten | ||
- | Grundvoraussetzung | + | Eine Nicht-Einhaltung der physikalischen Bedingungen macht in der Regel die Einrichtung normkonformer Messstrecken durch den Betreiber erforderlich, |
- | + | In Fall 3 hat die Messstelle bereits bei der Messung o. g. Maßnahmen zu treffen. Sollten die Maßnahmen nicht erfolgt sein, sollte | |
- | Physikalische Bedingungen | + | \\ |
- | + | Wurde eine nicht geeignete Probenahmestrategie gewählt (Probenahme nicht als Netzmessung realisiert, obwohl erforderlich; | |
- | Maßnahme | + | |
- | + | ||
- | + | ||
- | 1 eingehalten | + | |
- | 2 eingehalten | + | |
- | 3 nicht eingehalten eingehalten Netzmessung bzw. Messnetzverdichtung | + | |
- | 4 nicht eingehalten nicht eingehalten bauliche Maßnahmen erforderlich | + | |
- | + | ||
- | Eine Nicht-Einhaltung der physikalischen Bedingungen macht in der Regel die Einrichtung normkonformer Messstrecken durch den Betreiber erforderlich, | + | |
- | In Fall 3 hat die Messstelle bereits bei der Messung o. g. Maßnahmen zu treffen. Sollten die Maßnahmen nicht erfolgt sein, sollte | + | |
\\ | \\ | ||
===Hintergrund: | ===Hintergrund: | ||
- | In der DIN EN 15259 ist unter 6.2.1 angegeben, dass die Messstrecke, | + | In der DIN EN 15259 ist unter 6.2.1 angegeben, dass die Messstrecke, |
- | + | \\ | |
- | Bei der Planung und Auswahl einer Messstrecke sind unter Beachtung der Messaufgabe die folgenden Gesichtspunkte zu berücksichtigen: | + | Bei der Planung und Auswahl einer Messstrecke sind unter Beachtung der Messaufgabe die folgenden Gesichtspunkte zu berücksichtigen: |
- | + | \\ | |
- | a) Die Messstrecke ist so zu positionieren, | + | a) Die Messstrecke ist so zu positionieren, |
+ | \\ | ||
+ | b) Der Messquerschnitt ist in einen Bereich des Abgaskanals (Kamin usw.) zu legen, in dem homogene Strömungsverhältnisse und Konzentrationen erwartet werden können.\\ | ||
+ | Diese Anforderung ist im Allgemeinen erfüllt, wenn sich der Messquerschnitt\\ | ||
+ | - so weit wie möglich hinter oder vor Einbauten, die eine Änderung der Strömungsrichtung verursachen können,\\ | ||
+ | - in einem geraden Kanalabschnitt mit einer Einlaufstrecke von mindestens fünf hydraulischen Durchmessern vor und einer Auslaufstrecke von mindestens zwei hydraulischen Durchmessern nach dem Messquerschnitt erfüllt und \\ | ||
+ | - in einem Kanalabschnitt mit konstanter Form und konstanter Querschnittsfläche befindet.\\ | ||
+ | \\ | ||
+ | c) Messungen an allen nach 8.2 und Anhang D festgelegten Messpunkten müssen belegen, dass die Abgasströmung im Messquerschnitt die folgenden Anforderungen erfüllt: \\ | ||
+ | 1) Der Winkel zwischen dem Gasstrom und der Mittelachse des Abgaskanals muss kleiner 15° sein.\\ | ||
+ | 2) Es darf keine lokale negative Strömung auftreten.\\ | ||
+ | 3) Es muss eine Mindestgeschwindigkeit in Abhängigkeit vom verwendeten Messverfahren zur Bestimmung des Volumenstroms vorhanden sein (für Staudrucksonden ein Differenzdruck größer 5 Pa).\\ | ||
+ | 4) Das Verhältnis der höchsten zur niedrigsten örtlichen Gasgeschwindigkeit im Messquerschnitt muss kleiner 3:1 sein.\\ | ||
+ | \\ | ||
+ | d) Die Einrichtung von Messstrecken in vertikalen Kanälen ist derjenigen in horizontalen Kanälen vorzuziehen, | ||
+ | \\ | ||
+ | e) Die Messstrecke ist dort zu positionieren, | ||
+ | \\ | ||
+ | f) Die Messstrecke ist eindeutig festzulegen und zu kennzeichnen, | ||
+ | \\ | ||
+ | \\ | ||
+ | Bezüglich einer der Auswahl einer geeigneten Probenahmestrategie umfasst dies bei der Messung von Partikeln oder einer partikelförmigen Phase nach Punkt 8.1. der DIN EN 15259 stets die Durchführung einer Netzmessung.\\ | ||
+ | Nach Punkt 8.2. der DIN EN 15259 bestimmen die Abmessungen des Messquerschnitts die Mindestanzahl der Messpunkte, wobei die Anzahl mit größeren Abmessungen des Abgaskanals steigt. Für runde Kanäle ist die Mindestanzahl der folgenden Tabelle zu entnehmen.\\ | ||
+ | \\ | ||
+ | ^Fläche des Messquerschnitts | ||
+ | | < 0,1 | < 0,35 | - | 1 | | ||
+ | | 0,1 bis 1,0 | 0,35 bis 1,1 | 2 | 4 | | ||
+ | | 1,1 bis 2,0 | >1,1 bis 1,6 | 2 | 8 | | ||
+ | | > 2,0 | > 1,6 | 2 | mindestens 12 und 4 je m< | ||
- | b) Der Messquerschnitt ist in einen Bereich des Abgaskanals (Kamin usw.) zu legen, in dem homogene Strömungsverhältnisse und Konzentrationen erwartet | + | < |
- | Diese Anforderung ist im Allgemeinen erfüllt, wenn sich der Messquerschnitt | + | \\ |
- | - so weit wie möglich hinter oder vor Einbauten, die eine Änderung der Strömungsrichtung verursachen können, | + | Wenn eine Netzmessung aufgrund der eingeschränkten Anzahl von Messöffnungen oder des eingeschränkten Zugangs |
- | - in einem geraden Kanalabschnitt mit einer Einlaufstrecke | + | \\ |
- | - in einem Kanalabschnitt mit konstanter Form und konstanter Querschnittsfläche befindet. | + | Sind für gasförmige Komponenten bei Abgaskanälen mit einem Durchmesser |
- | + | Das Abgas wird für eine einzelne Messgröße als homogen angesehen, wenn sich der aktuelle Messwert zwar zeitlich ändert, aber nicht über den Messquerschnitt.\\ | |
- | c) Messungen an allen nach 8.2 und Anhang D festgelegten Messpunkten müssen belegen, dass die Abgasströmung im Messquerschnitt die folgenden Anforderungen erfüllt: | + | Die untenstehende Abbildung zeigt den Ablauf einer Homogenitätsprüfung.\\ |
- | 1) Der Winkel zwischen dem Gasstrom und der Mittelachse des Abgaskanals muss kleiner 15° sein. | + | \\ |
- | 2) Es darf keine lokale negative Strömung auftreten. | + | {{ frageiii5_1.png?500 }} |
- | 3) Es muss eine Mindestgeschwindigkeit in Abhängigkeit vom verwendeten Messverfahren zur Bestimmung des Volumenstroms vorhanden sein (für Staudrucksonden ein Differenzdruck größer 5 Pa). | + | \\ |
- | 4) Das Verhältnis der höchsten zur niedrigsten örtlichen Gasgeschwindigkeit im Messquerschnitt muss kleiner 3:1 sein. | + | Die Homogenität |
- | + | In der Regel beinhaltet ein Homogenitätsprüfung zeitgleiche Messungen mit zwei Messeinrichtungen, | |
- | d) Die Einrichtung von Messstrecken in vertikalen Kanälen ist derjenigen in horizontalen Kanälen vorzuziehen, | + | In Zweifelsfragen kann jederzeit |
- | + | ||
- | e) Die Messstrecke ist dort zu positionieren, wo die Errichtung von geeigneten Messbühnen möglich | + | |
- | f) Die Messstrecke ist eindeutig festzulegen und zu kennzeichnen, | ||