Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
playground:frageiii5 [2018/05/03 14:21] – wildanger | playground:frageiii5 [2018/05/03 15:06] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
===Prüfumfang: | ===Prüfumfang: | ||
- | Es ist zu prüfen, ob die unter Punkt 3 des Messberichtes („Beschreibung der Probenahmestelle“) gemachten Angaben zur Messstrecke folgende Vorgaben erfüllen: \\ | + | Es ist zu prüfen, ob die unter Punkt 3 des Messberichtes („Beschreibung der Probenahmestelle“) gemachten |
\\ | \\ | ||
Grundvoraussetzung: | Grundvoraussetzung: | ||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
•keine lokale Negative Strömung? | •keine lokale Negative Strömung? | ||
•Verhältnis der höchsten zur niedrigsten örtlichen Gasgeschwindigkeit im Messquerschnitt < 3: | •Verhältnis der höchsten zur niedrigsten örtlichen Gasgeschwindigkeit im Messquerschnitt < 3: | ||
+ | \\ | ||
+ | Da diese Anforderungen an die Messstrecke allein nicht ausreichend sind, um die Homogenität der Zusammensetzung und der physikalischen Parameter des Abgases sicherzustellen, | ||
+ | Umfasst die Messung Partikel oder eine Messkomponente in partikelförmiger Phase, sind in Abhängigkeit der Kamindurchmessers stets Netzmessungen durchzuführen. Werden ausschließlich gasförmige Komponenten gemessen, ist bei einem positiven Ergebnis einer Homogenitätsprüfung (Verteilung der Messgröße ist homogen) die Probenahme an einem beliebigen oder repräsentativen Punkt möglich (vgl. unten). | ||
\\ | \\ | ||
Zeile 27: | Zeile 30: | ||
Eine Nicht-Einhaltung der physikalischen Bedingungen macht in der Regel die Einrichtung normkonformer Messstrecken durch den Betreiber erforderlich, | Eine Nicht-Einhaltung der physikalischen Bedingungen macht in der Regel die Einrichtung normkonformer Messstrecken durch den Betreiber erforderlich, | ||
- | In Fall 3 hat die Messstelle bereits bei der Messung o. g. Maßnahmen zu treffen. Sollten die Maßnahmen nicht erfolgt sein, sollte die Fachbehörde kontaktiert werden, um gegebenenfalls weitere Absprachen mit der Messstelle zu treffen. | + | In Fall 3 hat die Messstelle bereits bei der Messung o. g. Maßnahmen zu treffen. Sollten die Maßnahmen nicht erfolgt sein, sollte die Fachbehörde kontaktiert werden, um gegebenenfalls weitere Absprachen mit der Messstelle zu treffen. \\ |
+ | \\ | ||
+ | Wurde eine nicht geeignete Probenahmestrategie gewählt (Probenahme nicht als Netzmessung realisiert, obwohl erforderlich; | ||
\\ | \\ | ||
Zeile 55: | Zeile 60: | ||
\\ | \\ | ||
f) Die Messstrecke ist eindeutig festzulegen und zu kennzeichnen, | f) Die Messstrecke ist eindeutig festzulegen und zu kennzeichnen, | ||
+ | \\ | ||
+ | \\ | ||
+ | Bezüglich einer der Auswahl einer geeigneten Probenahmestrategie umfasst dies bei der Messung von Partikeln oder einer partikelförmigen Phase nach Punkt 8.1. der DIN EN 15259 stets die Durchführung einer Netzmessung.\\ | ||
+ | Nach Punkt 8.2. der DIN EN 15259 bestimmen die Abmessungen des Messquerschnitts die Mindestanzahl der Messpunkte, wobei die Anzahl mit größeren Abmessungen des Abgaskanals steigt. Für runde Kanäle ist die Mindestanzahl der folgenden Tabelle zu entnehmen.\\ | ||
+ | \\ | ||
+ | ^Fläche des Messquerschnitts | ||
+ | | < 0,1 | < 0,35 | - | 1 | | ||
+ | | 0,1 bis 1,0 | 0,35 bis 1,1 | 2 | 4 | | ||
+ | | 1,1 bis 2,0 | >1,1 bis 1,6 | 2 | 8 | | ||
+ | | > 2,0 | > 1,6 | 2 | mindestens 12 und 4 je m< | ||
+ | |||
+ | < | ||
+ | \\ | ||
+ | Wenn eine Netzmessung aufgrund der eingeschränkten Anzahl von Messöffnungen oder des eingeschränkten Zugangs zu den Messöffnungen nicht durchgeführt werden kann, müssen die zru Verfügung stehenden Messachsen verwendet werden. Die Abweichungen und die Grunde dafür sind im Messbericht anzugeben.\\ | ||
+ | \\ | ||
+ | Sind für gasförmige Komponenten bei Abgaskanälen mit einem Durchmesser von mehr als 0,35 m Punktmessungen angestrebt, so ist dies nur nach einem Nachweis der Homogenität des Abgases nach den Anforderungen der DIN EN 15259, Punkt 8.3, möglich. \\ | ||
+ | Das Abgas wird für eine einzelne Messgröße als homogen angesehen, wenn sich der aktuelle Messwert zwar zeitlich ändert, aber nicht über den Messquerschnitt.\\ | ||
+ | Die untenstehende Abbildung zeigt den Ablauf einer Homogenitätsprüfung.\\ | ||
+ | \\ | ||
+ | {{ frageiii5_1.png? | ||
+ | \\ | ||
+ | Die Homogenität kann für die betrachtete Messgröße oder einen Ersatzparameter nachgewiesen werden (z. B. CO als Ersatzparameter für NO< | ||
+ | In der Regel beinhaltet ein Homogenitätsprüfung zeitgleiche Messungen mit zwei Messeinrichtungen, | ||
+ | In Zweifelsfragen kann jederzeit die zuständige Fachbehörde hinzugezogen werden.\\ | ||
+ | |||