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- | Frage: Ist die von der Messstelle durchgeführte Plausibilitätsprüfung ausreichend und nachvollziehbar? | + | ====Frage: Ist die von der Messstelle durchgeführte Plausibilitätsprüfung ausreichend und nachvollziehbar? |
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+ | ===Prüfumfang: | ||
- | Prüfumfang: | + | Es ist zu prüfen, ob die Angaben unter VDI 4220, Punkt 6.4 („Plausibilitätsprüfung“), |
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- | + | Die erzielten Messwerte sollten z. B. anhand der folgenden Parameter beurteilt werden:\\ | |
- | Es ist zu prüfen, ob die Angaben unter VDI 4220, Punkt 6.4 („Plausibilitätsprüfung“), | + | •zeitliche Lage der Messungen (emissionsrelevante Zeiten)\\ |
- | + | •Betriebszustände (z. B. Temperaturen, | |
- | Die erzielten Messwerte sollten z. B. anhand der folgenden Parameter beurteilt werden: | + | •Durchsatzgrößen (Stoffe, Mengen)\\ |
- | - zeitliche Lage der Messungen (emissionsrelevante Zeiten) | + | •betriebliche Störeinflüsse während der Messungen |
- | - Betriebszustände (z. B. Temperaturen, | + | |
- | - Durchsatzgrößen (Stoffe, Mengen) | + | |
- | - betriebliche Störeinflüsse während der Messungen | + | |
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- | Handlungsempfehlung: | + | |
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+ | ===Handlungsempfehlung: | ||
Bei einer unzureichenden Plausibilitätsprüfung ist vom Betreiber eine Überarbeitung einzufordern. Sollten die Messwerte unplausibel erscheinen, so ist die Ursache hierfür zu klären und gegebenenfalls eine Wiederholung der Messung zu fordern (ggf. anzuordnen). | Bei einer unzureichenden Plausibilitätsprüfung ist vom Betreiber eine Überarbeitung einzufordern. Sollten die Messwerte unplausibel erscheinen, so ist die Ursache hierfür zu klären und gegebenenfalls eine Wiederholung der Messung zu fordern (ggf. anzuordnen). | ||
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+ | ===Hintergrund: | ||
- | Hintergrund: | + | Der LAI-Mustermessbericht macht unter 6.4 „Plausibilitätsprüfung“ folgende Vorgaben:\\ |
- | + | Eine Plausibilitätsprüfung der Messergebnisse im Hinblick auf die Anlagenauslastung während des Messzeitraumes ist durchzuführen. | |
- | + | Es ist in diesem Zusammenhang zu beschreiben, | |
- | Der LAI-Mustermessbericht macht unter 6.4 „Plausibilitätsprüfung“ folgende Vorgaben: | + | •Vorwissen von der in Rede stehenden Anlage\\ |
- | Es ist in diesem Zusammenhang zu beschreiben, | + | •Vorwissen von vergleichbaren Anlagen\\ |
- | •Vorwissen von der in Rede stehenden Anlage | + | •Vergleich von Messergebnissen miteinander\\ |
- | •Vorwissen von vergleichbaren Anlagen | + | •Korrelation von Signalverläufen mit Betriebszuständen\\ |
- | •Vergleich von Messergebnissen miteinander | + | \\ |
- | •Korrelation von Signalverläufen mit Betriebszuständen | + | |
Falls an der Anlage kontinuierliche Messeinrichtungen zur Ermittlung der Emissionen betrieben werden, ist eine Beifügung der den Messzeitraum betreffenden täglichen Datenausgabe des Auswertesystems (aktuelle Tagesausdrucke) wünschenswert. | Falls an der Anlage kontinuierliche Messeinrichtungen zur Ermittlung der Emissionen betrieben werden, ist eine Beifügung der den Messzeitraum betreffenden täglichen Datenausgabe des Auswertesystems (aktuelle Tagesausdrucke) wünschenswert. | ||