playground:frageiii8

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-Es ist zu prüfen, ob die Angaben unter VDI 4220, Punkt 6.4 („Plausibilitätsprüfung“), im Messbericht ausreichend sind, um die entstandenen Messwerte zu beurteilen erklären. Sollten im Messbericht Abweichungen von den geforderten Vorgaben dokumentiert sein (z. B. nicht-normkonforme Messstelle, Abweichungen vom Messplan), so sollten diese im Zuge der Plausibilitätsprüfung diskutiert und in Relation zu den Messwerten gesetzt werden.  +Es ist zu prüfen, ob die Angaben unter VDI 4220, Punkt 6.4 („Plausibilitätsprüfung“), im Messbericht ausreichend sind, um die entstandenen Messwerte zu beurteilen erklären. Sollten im Messbericht Abweichungen von den geforderten Vorgaben dokumentiert sein (z. B. nicht-normkonforme Messstelle, Abweichungen vom Messplan), so sollten diese im Zuge der Plausibilitätsprüfung diskutiert und in Relation zu den Messwerten gesetzt werden. \\  
- +\\  
-Die erzielten Messwerte sollten z. B. anhand der folgenden Parameter beurteilt werden: +Die erzielten Messwerte sollten z. B. anhand der folgenden Parameter beurteilt werden:\\  
-zeitliche Lage der Messungen (emissionsrelevante Zeiten) +zeitliche Lage der Messungen (emissionsrelevante Zeiten)\\  
-Betriebszustände (z. B. Temperaturen, zyklische Fahrweisen) +Betriebszustände (z. B. Temperaturen, zyklische Fahrweisen)\\  
-Durchsatzgrößen (Stoffe, Mengen) +Durchsatzgrößen (Stoffe, Mengen)\\  
-betriebliche Störeinflüsse während der Messungen +betriebliche Störeinflüsse während der Messungen \\ 
  
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-Der LAI-Mustermessbericht macht unter 6.4 „Plausibilitätsprüfung“ folgende Vorgaben:Eine Plausibilitätsprüfung der Messergebnisse im Hinblick auf die Anlagenauslastung während des Messzeitraumes ist durchzuführen. +Der LAI-Mustermessbericht macht unter 6.4 „Plausibilitätsprüfung“ folgende Vorgaben:\\  
-Es ist in diesem Zusammenhang zu beschreiben, wie die Plausibilitätsprüfung erfolgte und welche Sachverhalte bei dieser Prüfung berücksichtigt wurden. Als entsprechende Sachverhalte kommen z. B. in Frage: +Eine Plausibilitätsprüfung der Messergebnisse im Hinblick auf die Anlagenauslastung während des Messzeitraumes ist durchzuführen. 
-•Vorwissen von der in Rede stehenden Anlage +Es ist in diesem Zusammenhang zu beschreiben, wie die Plausibilitätsprüfung erfolgte und welche Sachverhalte bei dieser Prüfung berücksichtigt wurden. Als entsprechende Sachverhalte kommen z. B. in Frage:\\  
-•Vorwissen von vergleichbaren Anlagen +•Vorwissen von der in Rede stehenden Anlage\\  
-•Vergleich von Messergebnissen miteinander +•Vorwissen von vergleichbaren Anlagen\\  
-•Korrelation von Signalverläufen mit Betriebszuständen +•Vergleich von Messergebnissen miteinander\\  
 +•Korrelation von Signalverläufen mit Betriebszuständen\\  
 +\\ 
 Falls an der Anlage kontinuierliche Messeinrichtungen zur Ermittlung der Emissionen betrieben werden, ist eine Beifügung der den Messzeitraum betreffenden täglichen Datenausgabe des Auswertesystems (aktuelle Tagesausdrucke) wünschenswert.  Falls an der Anlage kontinuierliche Messeinrichtungen zur Ermittlung der Emissionen betrieben werden, ist eine Beifügung der den Messzeitraum betreffenden täglichen Datenausgabe des Auswertesystems (aktuelle Tagesausdrucke) wünschenswert. 
  
  • playground/frageiii8.1522314503.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/03/29 11:08
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