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-====Frage: Sind die Messstelle und eine ggf. mit der Analytik betraute Messstelle für die Durchführung der Messungen bekanntgegeben und zugelassen?==== +====Frage: Entspricht der Messbericht den formalen Anforderungen des Mustermessberichtes des LAI?====
  
 +\\ 
 ===Prüfumfang:=== ===Prüfumfang:===
  
-Es ist zu prüfen, ob die Messstelle in ReSyMeSa erfasst und für die speziellen Aufgaben der Messung bekanntgegeben ist und ob der Zeitraum der Messung innerhalb des Bektanngabezeitraums gelegen hat (entweder Link zu ReSyMeSa in der Excel-Prüfungsdatei nutzen oder: http://www.resymesa.de/resymesa/ModulStelleRechercheErgebnisliste.aspx?M=4).  +Es ist zu prüfen, ob die im Musterbericht über die Durchführung von jährlichen Funktionsprüfungen und Kalibrierungen der VDI 3950-2 angegebenen Punkte bearbeitet wurdenDazu kann eine Prüfung des Inhaltsverzeichnisses einen ersten Eindruck vermittelnBei Abweichungen vom Musterbericht ist eine detaillierte Prüfung der einzelnen Abschnitte erforderlich.\\  
- +Im Bericht sind prinzipiell alle Punkte aufzuführenNichtzutreffende Punkte sind mit „nicht zutreffend“ zu kennzeichnenWichtig ist, dass die Punkte 3 bis 7 für jedes kontinuierlich überwachte Messobjekt gesondert angeben werdenDabei ist das Messobjekt bei Nr. 3-7 sowie deren ersten Unterpunkten in eckigen Klammern vor die Überschrift des Punktes einzusetzen. (Beispiel: 3.1 [NO<sub>x</sub>] Probenahmestelle
-Dabei sollten die in ReSyMeSa für die Messstelle gemäß nachfolgenden Tabellen erfassten Gruppen und Bereiche der Messaufgabe entsprechen+
- +
- +
-Gruppe +
- +
-Bezeichnung +
- +
- +
-I (Nr1 & 2) Ermittlung der Emissionen (Luft)  +
-II (Nr. 1 & 2) Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Emissionsmesseinrichtungen  +
-III Überprüfung instationär genutzter Messeinrichtungen (Luft)  +
-IV Ermittlung der Immissionen (Luft)  +
-V Ermittlung von Geräuschen  +
-VI Ermittlung von Erschütterungen  +
- +
-Die Gruppen I und II sind jeweils noch in Nr1 und Nr. 2 unterteilt. Für die meisten Emissionsmessungen ist eine Bekanntgabe nach Gruppe I Nr. 1 ausreichend. Lediglich für den Nachweis der Einhaltung der Verbrennungsbedingungen (§ 18 Abs1 der 17. BImSchV) ist eine Bekanntgabe nach Gruppe I Nr. 2 erforderlich. +
- +
- +
-Bereich +
- +
-Aufgabenbereich (für die Gruppen I, II und IV) +
- +
- +
-P partikelförmige und an Partikeln adsorbierte Stoffe  +
-G gasförmige anorganische und organische Stoffe  +
-O Gerüche  +
-Sp spezielle Probenahme von Stoffen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme oder Analyse erfordern (zB. Dioxine, faserförmige Stäube)  +
-Sa spezielle Analyse von Stoffen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme oder Analyse erfordern (zB. Dioxine, faserförmige Stäube +
- +
-Hinweis: Der genaue Umfang der Stoffbereich Sp und Sa ist noch nicht abschließend festgelegt. +
  
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 ===Handlungsempfehlung:=== ===Handlungsempfehlung:===
  
-Bei Unklarheiten zur Bekanntgabe sollten Informationen bei der entsprechenden bekanntgebenden Behörde (in ReSyMeSa zu finden unter „Zusatzangaben – Bekanntgebende Behörden“), beim Betreiber oder beim HLNUG erfragt werden. Sollte keine einschlägige Bekanntgabe bestehen, so ist der Messbericht zurückzuweisen und der Betreiber aufzufordern, die Messung mit einer bekanntgegebenen Messstelle zu wiederholen Zusätzlich ist das HLNUG zu informieren+Sollten Abweichungen bestehen, müssen diese seitens der Messstelle dokumentiert und nachvollziehbar begründet seinAndernfalls ist vom Betreiber eine Überarbeitung des Messberichtes anzufordern
  
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 ===Hintergrund:=== ===Hintergrund:===
  
-Alle in Deutschland bekanntgegebenen Messstellen sind im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) erfasst und können auf der Website www.resymesa.de gefunden werdenFür eLISA-Messberichte kann der Zugriff auf die entsprechende Seite in ReSyMeSa direkt über einen Link im Excelblatt zur Messberichtsprüfung erfolgen+In der VDI 3950-1 ist unter Punkt 6.8 bzw8.1.1 angegeben, dass die jährlichen Funktionsprüfungen (AST) und Kalibrierungen (QAL2) von automatischen Messund elektronischen Auswerteeinrichtungen zu dokumentieren sind. Als Vorlagen sind der Musterbericht über die Durchführung von jährlichen Funktionsprüfungen und Kalibrierungen gemäß Anhang A der VDI 3950-2 anzuwenden
  
-Für die händische Prüfung sind die gewünschten Informationen folgendermaßen zu finden. Auf der Startseite (www.resymesa.de) muss unter Module der Bereich „Immissionsschutz – Bekannt gegebene Stellen“ ausgewählt werden:+Der Aufbau des Messberichts muss dann dem folgenden Muster entsprechen:
  
 +{{ frageki1_1.png?600 }}
  
- screenshot RESYMESA  +\\ 
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-Unter „Recherche“ lassen sich dann entweder „Alle Stellen“ anzeigen oder es kann eine explizite Suche „Nach Namen“ oder „Nach Kriterien“ gestartet werden: +
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- Screenshot RESYMESA  +
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-Durch Auswahl der entsprechenden Messstelle lassen sich auf der Seite alle Informationen zu dem Institut, wie z. B. Geschäftssitz und Telefonnummer, die Gruppen und Bereiche, für die eine Bekanntgabe besteht sowie die Befristung der Bekanntgabe, abrufen: +
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- Screenshot RESYMESA  +
  
-Details zu den einzelnen, von den Messstellen anzuwendenden Verfahren sind dem Anhang der Akkreditierungsurkunde zu entnehmen. Dieser ist auf der Seite der Deutschen Akkreditierungsstelle hinterlegt und kann dort recherchiert werden (http://www.dakks.de/node/666). 
  
  
- Screenshot DAkkS 
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