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+ | ====Frage: Sind die Stammdaten der Ermittlung richtig erfasst und wiedergegeben? | ||
- | Frage: Entspricht der Messbericht den formalen Anforderungen des Mustermessberichtes des LAI? | + | \\ |
+ | ===Prüfumfang:=== | ||
+ | Folgende Punkte sollten im Messbericht enthalten sein und auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden: | ||
+ | - Daten der Messung (1.5)\\ | ||
+ | - Angabe der Grenzwerte (1.6)\\ | ||
+ | - Kurzbeschreibung der Anlage (2.1)\\ | ||
+ | - emissionsrelevante Anlagenteile (2.2)\\ | ||
+ | - Bezugsgrößen (2.2)\\ | ||
+ | - Einsatzstoffe (2.2) \\ | ||
+ | \\ | ||
+ | ===Handlungsempfehlung: | ||
- | Prüfumfang: | + | Sollten Angaben fehlen oder nicht ausreichend bzw. entsprechend der Vorgaben umgesetzt worden sein, so ist der Betreiber aufzufordern, |
+ | \\ | ||
+ | ===Hintergrund: | ||
- | Es ist zu prüfen, ob die im Mustermessbericht angegebenen Punkte bearbeitet wurden. Dazu ist eine Prüfung des Inhaltsverzeichnisses ausreichend. Bei Abweichungen vom LAI-Mustermessbericht ist eine detaillierte Prüfung | + | Zur Angabe der Grenzwerte wird im Musterbericht der VDI 3950-2 (Anhang A) unter 1.6 Anlass und Aufgabenstellung aufgeführt, |
+ | \\ | ||
+ | Unter 2.1/ 2.2 sollten nach den Vorgaben des Musterberichtes im Zuge der Kurzbeschreibung der Anlage und des Verfahrensprozesses insbesondere Anlagenteile, die im Zusammenhang mit der Entstehung von Emissionen luftfremder Stoffe von besonderer Bedeutung sind, hervorgehoben werden. Wichtige Kenndaten, wie Typenbezeichnung, | ||
+ | Zur Anlagenbeschreibung gehört auch die Angabe | ||
+ | In komplex gelagerten Fällen ist ein vereinfachtes Anlagenfließbild beizufügen. \\ | ||
+ | \\ | ||
+ | Zu den Daten der Ermittlung sieht der Musterbericht unter 1.5 vor, dass für die folgenden Vorgänge je ein Datum angegeben wird:\\ | ||
+ | - Funktionskontrolle der AMS\\ | ||
+ | - Durchführung der Vergleichsmessungen\\ | ||
+ | - Funktionskontrolle der elektronischen Auswerteeinrichtung\\ | ||
+ | - vorhergehende jährliche Funktionsprüfung\\ | ||
+ | - nächste jährliche Funktionsprüfung\\ | ||
+ | - vorhergehende Kalibrierung\\ | ||
+ | - nächste Kalibrierung \\ | ||
+ | \\ | ||
+ | Des Weiteren ist zu prüfen, ob die Anforderungen an die zeitlichen Abstände, in denen Kalibriermessungen durchzuführen sind, eingehalten worden sind. Die DIN EN 14181 fordert unter 6.1, dass die zweite Qualitätssicherungsstufe (Kalibrierung der AMS) für alle Messgrößen spätestens nach fünf Jahren für jede AMS oder häufiger, wenn dies von der Gesetzgebung oder der zuständigen Behörde gefordert wird, durchzuführen ist.\\ | ||
+ | Der für den jeweiligen Anlagentyp einzuhaltende Kalibrierungsabstand wird im BImSchG und seinen Verordnungen geregelt und ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen.\\ | ||
+ | \\ | ||
- | Handlungsempfehlung: | + | ^ Regelnde Verordnung |
+ | | 1.BImSchV § 18 (2) | alle 3 Jahre | | ||
+ | | 13. BImSchV § 19 (5) | alle 3 Jahre | | ||
+ | | 17. BImSchV §15 (5) | alle 3 Jahre | | ||
+ | | 27. BImSchV § 7 (3) | alle 5 Jahre | | ||
+ | | 30. BImSchV § 8 (4) | alle 3 Jahre | | ||
+ | | TA Luft 5.3.3.6 | ||
+ | Weiterhin ist sie für alle Messgrößen durchzuführen, | ||
- | Sollten Abweichungen bestehen, müssen diese seitens der Messstelle dokumentiert und nachvollziehbar begründet sein. Andernfalls ist vom Betreiber eine Überarbeitung des Messberichtes anzufordern. | ||
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- | Hintergrund: | ||
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- | In der DIN EN 15259 ist unter Punkt 9 angegeben, dass der Messbericht ausführliche Angaben zu den durchgeführten Messungen, eine Beschreibung der Messaufgabe und den Messplan enthalten muss. Weiterhin muss der Messbericht ausreichende Angaben enthalten, damit die Berechnung der Ergebnisse aus den gesammelten grundlegenden Daten und den Betriebsbedingungen der Anlage nachvollzogen werden kann. | ||
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- | Ein Emissionsmessbericht muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: | ||
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- | a) Zusammenfassung mit einer kurzen allgemeinen Darstellung der Arbeiten und Ergebnisse einschließlich beispielsweise: | ||
- | - Name des Betreibers und Adresse der Anlage, an der die Messungen durchgeführt wurden | ||
- | - Name und Adresse des Prüflaboratoriums | ||
- | - Messaufgabe | ||
- | - im Abgas gemessene Stoffe | ||
- | - Messtermin (Tag, Monat und Jahr) | ||
- | - Messunsicherheiten | ||
- | - verwendete Messverfahren | ||
- | - Abweichungen vom Messplan | ||
- | - Messergebnisse in SI-Einheiten und für die festgelegten Bedingungen | ||
- | b) Definition des Projekts durch Festlegung der Messaufgabe | ||
- | c) Beschreibung der Anlage und der eingesetzten Stoffe | ||
- | d) Angaben zur Messstrecke und zum Messplatz | ||
- | e) Angaben zu den Messverfahren und den Geräten unter Berücksichtigung der jeweiligen Norm | ||
- | f) Betriebsbedingungen der Anlage einschließlich der Abgasreinigungsanlage während der Messungen | ||
- | g) Hinweise zur Verfügbarkeit der Originaldaten und deren Verwendung zum Zwecke der Überprüfung | ||
- | h) Messergebnisse und andere relevanten Daten, die zur Interpretation der Ergebnisse benötigt werden | ||
- | i) Berechnungsverfahren, | ||
- | j) Darstellung der Ergebnisse | ||
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- | Jede Abweichung des Messberichts oder -plans von dieser Europäischen Norm ist zu begründen und im Messbericht zu dokumentieren. | ||
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- | Wenn Messungen für behördliche Zwecke durchgeführt werden, kann die zuständige Behörde die Verwendung des vom LAI beschlossenen Mustermessberichtes (pdfhttp:// | ||
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- | Mustermessbericht für Emissionsmessungen (Fassung vom 12.02.2009) | ||
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- | Mustermessbericht | ||
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- | © HLNUG | ||
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- | Mustermessbericht |