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playground:frageki3 [2018/04/26 14:58] – wildanger | playground:frageki3 [2018/05/04 07:48] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 |
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Es ist zu prüfen, ob das Messinstitut in ReSyMeSa erfasst und für die speziellen Aufgaben der Messung zugelassen ist und ob der Zeitraum der Messung innerhalb des Bekanntgabezeitraums gelegen hat (entweder Link zu ReSyMeSa im Excelprüfungstool nutzen oder: http://www.resymesa.de/resymesa/ModulStelleRechercheErgebnisliste.aspx?M=4). Für Kalibriermessungen muss das Messinstitut eine Bekanntgabe nach 41. BImSchV für Gruppe II Nr. 1 sowie für den für die Messung relevanten Aufgabenbereich besitzen (Vergleich mit unten stehenden Tabellen). | Es ist zu prüfen, ob das Messinstitut in ReSyMeSa erfasst und für die speziellen Aufgaben der Ermittlung zugelassen ist und ob der Zeitraum der Messung innerhalb des Bekanntgabezeitraums gelegen hat (entweder Link zu ReSyMeSa im Excelprüfungstool nutzen oder: http://www.resymesa.de/resymesa/ModulStelleRechercheErgebnisliste.aspx?M=4). Für Kalibriermessungen muss das Messinstitut eine Bekanntgabe nach 41. BImSchV für Gruppe II Nr. 1 sowie für den für die Ermittlung relevanten Aufgabenbereich besitzen (Vergleich mit unten stehenden Tabellen). |
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Für die Messungen in der Nachverbrennzone (Bestimmung Verweilzeit und Kalibrierung Thermoelemente) an Anlagen der 17. BImSchV ist aufgrund der speziellen und schwierigen Bedingungen außerdem eine Bekanntgabe für Gruppe I Nr. 2 erforderlich. Details zu den einzelnen von den Messinstituten anzuwendenden Verfahren können dem Anhang der Akkreditierungsurkunde zu entnehmen. Dieser ist auf der Seite der Deutschen Akkreditierungsstelle hinterlegt und kann dort recherchiert werden (http://www.dakks.de/node/666). | Für die Ermittlungen in der Nachverbrennzone (Bestimmung Verweilzeit und Kalibrierung Thermoelemente) an Anlagen der 17. BImSchV ist aufgrund der speziellen und schwierigen Bedingungen außerdem eine Bekanntgabe für Gruppe I Nr. 2 erforderlich. Details zu den einzelnen von den Messinstituten anzuwendenden Verfahren können dem Anhang der Akkreditierungsurkunde zu entnehmen. Dieser ist auf der Seite der Deutschen Akkreditierungsstelle hinterlegt und kann dort recherchiert werden (http://www.dakks.de/node/666). |
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