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playground:frageki4 [2018/04/06 12:17] – wildanger | playground:frageki4 [2021/11/01 14:55] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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- | ====Frage: Waren mindestens zwei Mitarbeiter der Messstelle an der Messung | + | ====Frage: Waren mindestens zwei Mitarbeiter der Messstelle an der Ermittlung |
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===Prüfumfang: | ===Prüfumfang: | ||
- | Es ist zu prüfen, ob unter 1.8 („An der Prüfung | + | Es ist zu prüfen, ob unter 1.11 („An der Messung |
Bei einer vertieften Prüfung kann weiterhin geprüft werden, ob die hier genannten Personen mit dem in ReSyMeSa angegebenen Personal der Messstelle übereinstimmen (entweder Link zu ReSyMeSa im Excelprüfungstool nutzen oder: http:// | Bei einer vertieften Prüfung kann weiterhin geprüft werden, ob die hier genannten Personen mit dem in ReSyMeSa angegebenen Personal der Messstelle übereinstimmen (entweder Link zu ReSyMeSa im Excelprüfungstool nutzen oder: http:// | ||
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===Handlungsempfehlung: | ===Handlungsempfehlung: | ||
- | Sollten keine zwei Personen genannt werden, so ist zu klären, ob erstens tatsächlich keine zwei Personen an der Messung | + | Sollten keine zwei Personen genannt werden, so ist zu klären, ob erstens tatsächlich keine zwei Personen an der Ermittlung |
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===Hintergrund: | ===Hintergrund: | ||
- | Die erforderliche Anzahl der an der Messung | + | Die Anwesenheit zweier Messtechniker ist grundsätzlich anzustreben. Grundlage hierfür ist die VDI 4220, in welcher gefordert wird, dass bei der Ermittlung von Emissionen zur Sicherheit einer qualitätsgerechten Durchführung der Messungen und der gleichzeitigen Erfassung emissionsrelevanter Anlagendaten grundsätzlich mindestens zwei fachkundige Mitarbeiter der Stelle einzusetzen sind. Emissionsermittlungen durch lediglich eine Person sind nur in begründeten Ausnahmefällen aufgrund besonderer örtlicher und messtechnischer Gegebenheiten zulässig. \\ |
- | Grundlage dafür ist die VDI 4220, in welcher gefordert wird, dass bei der Ermittlung von Emissionen zur Sicherheit einer qualitätsgerechten Durchführung der Messungen und der gleichzeitigen Erfassung emissionsrelevanter Anlagendaten grundsätzlich mindestens zwei fachkundige Mitarbeiter der Stelle einzusetzen sind. Emissionsermittlungen durch lediglich eine Person sind nur in begründeten Ausnahmefällen aufgrund besonderer örtlicher und messtechnischer Gegebenheiten zulässig. | + | \\ |
- | Sollten Zweifel daran bestehen, ob die angegebenen Personen Mitarbeiter der Messstelle sind, können die unter 1.11 genannten Personen mit dem in ReSyMeSa als fachkundig angegebenen Personal der Messstelle verglichen werden. Falls nicht, sollte beim Messinstitut nachgefragt werden, ob die an der Messung beteiligte Person tatsächlich nicht fachkundig ist oder ob sie nur nicht aufgelistet wird. In manchen Bundesländern wird aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auflistung des fachkundigen Personals in ReSyMeSa vorgenommen. | + | Die erforderliche Anzahl der an der Ermittlung |
+ | Für Hessen | ||
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+ | Sollten Zweifel daran bestehen, ob die angegebenen Personen Mitarbeiter der Messstelle sind, können die unter 1.11 genannten Personen mit dem in ReSyMeSa | ||
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