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===Prüfumfang: | ===Prüfumfang: | ||
- | In den Kapiteln 9.3.3, 9.3.4 und 9.3.5 des Berichtes ist zu prüfen, ob das Messinstitut alle Prüfpunkte durchgeführt hat und diese eindeutig positiv bewertet wurden. Folgende Punkte sind durch das Messinstitut zu prüfen und zu beurteilen: | + | In den Kapiteln 9.4.3 bis 9.4.7 und 9.5 des Berichtes ist zu prüfen, ob das Messinstitut alle Prüfpunkte durchgeführt hat und diese eindeutig positiv bewertet wurden. Folgende Punkte sind durch das Messinstitut zu prüfen und zu beurteilen: |
- | • Funktionsfähigkeit | + | • Prüfung der Datenübertragung von den Messeinrichtungen zur Auswerteeinrichtung |
- | • Klassierung | + | • Prüfung |
- | • Funktionsfähigkeit | + | • Prüfung der Funktionsfähigkeit |
+ | • Prüfung der Druckerfunktion | ||
+ | • Prüfung der Funkuhr | ||
• Funktionsprüfung der Emissionsfernüberwachung (EFÜ), falls vorhanden \\ | • Funktionsprüfung der Emissionsfernüberwachung (EFÜ), falls vorhanden \\ | ||
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• Funktion der Übertragung und Verarbeitung der Messsignale der einzelnen Komponenten der AMS\\ | • Funktion der Übertragung und Verarbeitung der Messsignale der einzelnen Komponenten der AMS\\ | ||
• Funktionsfähigkeit des redundanten Aufzeichnungssystems\\ | • Funktionsfähigkeit des redundanten Aufzeichnungssystems\\ | ||
- | Diese Anforderungen werden durch den normativen Mustermessbericht im Anhang A der VDI 3950 weiter konkretisiert. \\ | + | Diese Anforderungen werden durch den normativen Mustermessbericht im Anhang A der VDI 3950-2 und Punkt |
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- | Zur Prüfung der Datenübertragung zwischen Messeinrichtung und EAE (Abschnitt 9.3.3 des Berichtes) führt die Norm das Folgende aus: \\ | + | |
- | \\ | + | Zur Prüfung der Datenübertragung zwischen Messeinrichtung und Registriereinrichtungen und der Verrechnung (Abschnitt 9.4.3 des Berichtes) führt die Norm das Folgende aus: \\ |
- | Die Methodik der Signalerzeugung sowie der Prüfung der Datenübertragung, | + | |
- | \\ | + | |
- | Zur Prüfung der Datenübertragung zwischen Messeinrichtung und Registriereinrichtungen | + | |
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- | Es existiert keine explizite Anforderung für diese Überprüfung. Aus praktischen Erwägungen sollten 2 % vom Messbereichsendwert als Toleranz eingehalten werden. \\ | + | Die Methodik der Signalerzeugung sowie die Methodik der Prüfung der Datenübertragung, der Verrechnung einschließlich Validierung |
- | Die Methodik der Prüfung der Datenübertragung und Registrierung | + | Bei Thermoelementen zur Überwachung der Temperatur in der Nachbrennzone |
- | Bei redundantem elektronischen Aufzeichnungssystem | + | |
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- | Zur Prüfung der Statussignale (Abschnitt 9.3.5 des Berichtes) führt die Norm das Folgende aus: \\ | + | Zur Prüfung der Statussignale (Abschnitt 9.4.4 des Berichtes) führt die Norm das Folgende aus: \\ |
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Die Methodik der Signalerzeugung (z. B. Simulation einer Störung der automatischen Messeinrichtung, | Die Methodik der Signalerzeugung (z. B. Simulation einer Störung der automatischen Messeinrichtung, | ||