====Frage: Wurde die Gerätekennlinie eines ggf. eingesetzten kontinuierlichen Messgerätes normkonform und mit positivem Ergebnis überprüft?====
\\
===Prüfumfang:===
Es ist zu prüfen, ob im Bericht eine Justierung des Messgeräts vor Ort mit Null- und Prüfgas sowie am Ende der Messzeitspanne eine erneute Überprüfung des Null- und Referenzpunkts mit positivem Ergebnis vermerkt ist. Für alle kontinuierlichen Messverfahren für die Vergleichsmessungen sind unter Nr. 5.2.1.6 „Überprüfen der Gerätekennlinie mit Prüfgasen“ darüber hinaus zum Null- und Prüfgas im Bericht folgende Angaben zu machen: \\
- Nullgas:\\
- Prüfgaskonzentration und Trägergas:\\
- Hersteller:\\
- Zertifikat gültig bis:\\
- Überprüfung des Zertifikates:\\
\\
Die Konzentration des Referenzmaterials sollte eine bekannte Konzentration von 50-90% des eingestellten Messbereichs bzw. von etwa dem Halbstunden-Emissionsgrenzwert haben.
\\
===Handlungsempfehlung:===
Sollten die Angaben nicht vollständig sein, sind die fehlenden Angaben vom Betreiber nachzufordern. Sollte die Prüfgaskonzentration nicht zum Messbereich passen, sollte vom Betreiber eine Stellungnahme eingeholt werden.
\\
===Hintergrund:===
Nach, beispielsweise, DIN EN 15058 (CO) und DIN EN 14792 (NOx) ist eine Justierung vor Beginn sowie eine Überprüfung nach Ende der Messzeit des Null- und Referenzpunkts mit Prüfgasen bekannter Konzentration (DIN EN 14692, DIN EN 15058, jeweils 8.4.2.1: 50 bis 80 % des Messbereichs bzw. nahe des Halbstunden-Emissionsgrenzwerts) erforderlich. Die Unsicherheit der zertifizierten Konzentration darf ± 2 % nicht überschreiten (vgl. auch DIN EN 14890 (O2).