Es ist zu prüfen, ob die erhaltenen Messergebnisse durch Anlagen im Anhang unterlegt sind. Hierzu zählen Probenahmeprotokolle und Messwerte (insbesondere für diskontinuierlich ermittelte Messkomponenten, Randparameter, ggf. Voruntersuchungen, Aufzeichnungen zu Homogenitätsprüfungen) Rechenwerte und eine graphische Darstellung der Messergebnisse für kontinuierlich zu ermittelnde Komponenten einschließlich Prüf- und Nullgasaufgabe vor der ersten und nach der letzten Messung. Es sollte weiterhin abgeschätzt werden, ob die Prüfgaskonzentrationen im Ergebnisteil des Berichts zu der graphischen Darstellung (ggf. nach Umrechnung ppm - mg/m3, ) passen.
Sollten entsprechende Unterlagen im Anhang des Messberichts nicht enthalten sein, so sind diese nachzureichen.
Entsprechend den Vorgaben des Mustermessberichts, Anhang A der VDI 4220 Blatt 2, sind als Anlagen mindestens Mess- und Rechenwerte (Anlage 1) sowie eine graphische Darstellung des zeitlichen Verlaufs kontinuierlich gemessener Komponenten (Anlage 4) dem Bericht zur Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse beizufügen.
Bei mit Biogas betriebenen Verbrennungsmotoranlagen zur Stromerzeugung bei Einsatz von Oxidationskatalysatoren ist zur Dokumentation der Erfüllung der Anforderungen nach Nr. 2 und Nr. 6 des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus (Stand: 11.09.2020) dem LAI-Messbericht eine neue einheitliche Anlage (vgl. https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle) beizufügen.
Diese enthält die Dokumentation bzw. ein Prüfschema entsprechend den Vorgaben des LAI-Beschlusses mit den wesentlichen Anforderungen gemäß VDMA 6299. Dieser Anlage sind, bei Anlagen der 44. BImSchV, die Auswertungen der NOx-Sensorik zur Überprüfung der dauerhaften Einhaltung der genehmigten Emissionsgrenzwerte bzw. der Alarme beizufügen, die von der Messstelle ausgelesen werden.