NEUE FRAGE
Es ist zu prüfen, ob die erhaltenen Messergebnisse durch Anlagen im Anhang unterlegt sind. Hierzu zählen Probenahmeprotokolle und Messwerte (insbesondere für diskontinuierlich ermittelte Messkomponenten, Randparameter, ggf. Voruntersuchungen, Aufzeichnungen zu Homogenitätsprüfungen) Rechenwerte und eine graphische Darstellung der Messergebnisse für kontinuierlich zu ermittelnde Komponenten einschließlich Prüf- und Nullgasaufgabe vor der ersten und nach der letzten Messung. Es sollte weiterhin abgeschätzt werden, ob die Prüfgaskonzentrationen im Ergebnisteil des Berichts zu der graphischen Darstellung (ggf. nach Umrechnung ppm - mg/m3, ) passen.
Sollten entsprechende Unterlagen im Anhang des Messberichts nicht enthalten sein, so sind diese nachzureichen.
Entsprechend den Vorgaben des Mustermessberichts, Anhang C der VDI 4220, sind als Anlagen mindestens Mess- und Rechenwerte (Anlage 2) sowie eine graphische Darstellung des zeitlichen Verlaufs kontinuierlich gemessener Komponenten (Anlage 4) dem Bericht zur Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse beizufügen.