Es ist zu prüfen, ob im Bericht eine Justierung des Messgeräts vor Ort mit Null- und Prüfgas sowie am Ende der Messzeitspanne eine erneute Überprüfung des Null- und Referenzpunkts mit positivem Ergebnis vermerkt ist. Für alle kontinuierlichen Messverfahren für die Vergleichsmessungen sind unter Nr. 5.2.1.6 „Überprüfen der Gerätekennlinie mit Prüfgasen“ darüber hinaus zum Null- und Prüfgas im Bericht folgende Angaben zu machen:
- Nullgas:
- Prüfgaskonzentration und Trägergas:
- Hersteller:
- Zertifikat gültig bis:
- Überprüfung des Zertifikates:
Die Konzentration des Referenzmaterials sollte eine bekannte Konzentration von 50-90% des eingestellten Messbereichs bzw. von etwa dem Halbstunden-Emissionsgrenzwert haben.
Sollten die Angaben nicht vollständig sein, sind die fehlenden Angaben vom Betreiber nachzufordern. Sollte die Prüfgaskonzentration nicht zum Messbereich passen, sollte vom Betreiber eine Stellungnahme eingeholt werden.
Nach, beispielsweise, DIN EN 15058 (CO) und DIN EN 14792 (NOx) ist eine Justierung vor Beginn sowie eine Überprüfung nach Ende der Messzeit des Null- und Referenzpunkts mit Prüfgasen bekannter Konzentration (DIN EN 14692, DIN EN 15058, jeweils 8.4.2.1: 50 bis 80 % des Messbereichs bzw. nahe des Halbstunden-Emissionsgrenzwerts) erforderlich. Die Unsicherheit der zertifizierten Konzentration darf ± 2 % nicht überschreiten (vgl. auch DIN EN 14890 (O2).