Es ist zu prüfen, ob das unter 6.1.3 des Berichtes dokumentierte Ergebnis der Prüfung des Zustandes der AMS zu einem positiven Ergebnis kam.
Werden im Bericht Mängel an der kontinuierlichen Messeinrichtung genannt, so ist der Betreiber aufzufordern, diese zu beheben.
Gemäß Anhang A der VDI 3950-2 bzw. Punkt 6.2.7.2 muss die Prüfung des Gerätezustandes mindestens die folgenden Punkte umfassen:
•Sichtprüfung
•Kontrolle der Funktionstüchtigkeit
•Sicherung gegen unbefugtes Verstellen
•Besondere Beobachtungen aus dem Kontrollbuch
Im Falle einer extraktiven Probenahme muss die Prüfung weiterhin die folgenden Punkte beinhalten
•Gasentnahme und -aufbereitungssysteme
Im Falle einer In-situ Messung muss die Prüfung weiterhin die folgenden Punkte beinhalten
•Zustand der optischen Grenzflächen
•Ausrichtung der Messeinrichtung
•Ggf. Versorgung mit Spülluft