Es ist zu prüfen, ob das unter 6.1.4 des Berichtes dokumentierte Ergebnis der Prüfung der Dichtheit der AMS zu einem positiven Ergebnis kam. Dieser Prüfungspunkt entfällt bei In-situ Messeinrichtungen.
Werden im Bericht Mängel an der kontinuierlichen Messeinrichtung genannt, so ist der Betreiber aufzufordern, diese zu beheben.
Gemäß Anhang A.5 der DIN EN 14181 muss im Rahmen der Funktionsprüfung eine Dichtheitsprüfung gemäß Handbuch der AMS durchgeführt werden. Dabei muss die Dichtheitsprüfung die gesamte Probenahmeeinrichtung einschließen.