Die folgenden Ausführungen gelten für Anlagen nach 13. und 17. BImSchV. Für andere Anlagen sieht die VDI 3950 unter bestimmten Voraussetzungen geringere Anforderungen vor (s. Nr. 6.3. der VDI 3950-1). Diese sind hier nicht dargestellt.
Es ist zu prüfen, ob die Anforderungen der DIN EN 14181 hinsichtlich Dauer und Anzahl der Messungen eingehalten wurden. Die Anforderungen unterscheiden sich, je nachdem ob eine Überprüfung der Kalibrierfunktion oder eine komplette Kalibrierung durchgeführt wurde. Im Falle von Kalibrierungen sind die Anforderungen (Nr. 6.3. der DIN EN 14181):
•(Mindestens) 15 Einzelmessungen
•Die Einzelmessungen müssen gleichmäßig über mindestens drei Messtage verteilt werden.
•Innerhalb eines Messtages sind die Messungen gleichmäßig zu verteilen (Nur Messungen am Nachmittag sind nicht zulässig)
•Dauer der Einzelmessungen: Mindestens 30 Minuten oder falls länger mindestens das Vierfache der Einstellzeit.
•Der Abstand zwischen dem Beginn einzelner Messungen muss mindestens eine Stunde betragen.
•Die Messungen für eine Komponente sind innerhalb von vier Wochen abzuschließen
Im Falle von Überprüfungen von Kalibrierfunktionen gelten die folgenden Anforderungen (Nr. 8.2. der DIN EN 14181):
•(Mindestens) 5 Einzelmessungen
•Dauer der Einzelmessungen: Mindestens 30 Minuten oder falls länger mindestens das Vierfache der Einstellzeit.
•Der Abstand zwischen dem Beginn einzelner Messungen muss mindestens eine Stunde betragen.
Die für die Prüfung benötigten Informationen finden sich in den Kapiteln 6.3 und 7.1 des Berichtes.
Werden die o. g. Anforderungen nicht erfüllt, so ist vom Betreiber eine Stellungnahme anzufordern. Erfolgt keine stichhaltige Begründung für die Normabweichung, so ist im Regelfall eine zeitnahe Wiederholung der Kalibrierung / Funktionsprüfung vom Betreiber einzufordern.