Im Fall nicht eindeutig dargestellter Ergebnisse ist vom Betreiber ein überarbeiteter Bericht anzufordern, der die entstandenen Unklarheiten ausräumt.
Es ist zu prüfen, ob alle erforderlichen Prüfpunkte normgerecht durchgeführt und die Ergebnisse eindeutig beschrieben wurden, vgl. hierzu auch DIN EN 14181, 6.8, 8.7 bzw. Anhang A und D. Hierzu gehört auch eine zusammenfassende, eindeutige Darstellung des Messinstituts, die die Ergebnisse bewertet und eventuelle Auffälligkeiten thematisiert und beurteilt.