playground:frage2

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Prüfumfang:

Es ist zu prüfen, ob die im Mustermessbericht angegebenen Punkte bearbeitet wurden. Dazu ist eine Prüfung des Inhaltsverzeichnisses ausreichend. Bei Abweichungen vom LAI-Mustermessbericht ist eine detaillierte Prüfung der einzelnen Abschnitte erforderlich (Mustermessbericht Emission, https://www.resymesa.de/resymesa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle).

Handlungsempfehlung:

Sollten Abweichungen bestehen, müssen diese seitens der Messstelle dokumentiert und nachvollziehbar begründet sein. Andernfalls ist vom Betreiber eine Überarbeitung des Messberichtes anzufordern.

Hintergrund:

In der DIN EN 15259 ist unter Punkt 9 angegeben, dass der Messbericht ausführliche Angaben zu den durchgeführten Messungen, eine Beschreibung der Messaufgabe und den Messplan enthalten muss. Weiterhin muss der Messbericht ausreichende Angaben enthalten, damit die Berechnung der Ergebnisse aus den gesammelten grundlegenden Daten und den Betriebsbedingungen der Anlage nachvollzogen werden kann.

Ein Emissionsmessbericht muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

a) Zusammenfassung mit einer kurzen allgemeinen Darstellung der Arbeiten und Ergebnisse einschließlich beispielsweise:
•Name des Betreibers und Adresse der Anlage, an der die Messungen durchgeführt wurden
•Name und Adresse des Prüflaboratoriums
•Messaufgabe
•im Abgas gemessene Stoffe
•Messtermin (Tag, Monat und Jahr)
•Messunsicherheiten
•verwendete Messverfahren
•Abweichungen vom Messplan
•Messergebnisse in SI-Einheiten und für die festgelegten Bedingungen
b) Definition des Projekts durch Festlegung der Messaufgabe
c) Beschreibung der Anlage und der eingesetzten Stoffe
d) Angaben zur Messstrecke und zum Messplatz
e) Angaben zu den Messverfahren und den Geräten unter Berücksichtigung der jeweiligen Norm
f) Betriebsbedingungen der Anlage einschließlich der Abgasreinigungsanlage während der Messungen
g) Hinweise zur Verfügbarkeit der Originaldaten und deren Verwendung zum Zwecke der Überprüfung
h) Messergebnisse und andere relevanten Daten, die zur Interpretation der Ergebnisse benötigt werden
i) Berechnungsverfahren, z. B. Umrechnung auf Normbedingungen
j) Darstellung der Ergebnisse

Jede Abweichung des Messberichts oder -plans von dieser Europäischen Norm ist zu begründen und im Messbericht zu dokumentieren.

Wenn Messungen für behördliche Zwecke durchgeführt werden, kann die zuständige Behörde die Verwendung des vom LAI beschlossenen Mustermessberichtes (http://www.lanuv.nrw.de/luft/emissionen/pdf/mustermessbericht.pdf) fordern. Der Aufbau des Messberichts muss dann dem folgenden Muster entsprechen:

Mustermessbericht für Emissionsmessungen (Fassung vom 17.01.2011)

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