
Überprüfungen: 0/1
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Frage: Wurde die Messung vor der Durchführung den Überwachungsbehörden first- und formgerecht angezeigt?
NEUE FRAGE
Prüfumfang:
Es ist das Eingangsdatum des Messplans mit den unter 1.5 („Datum der Messung“) im Messplan gemachten Angaben zum Messtermin zu vergleichen und auf Einhaltung der Frist zu prüfen.
Handlungsempfehlung:
Bei Abweichungen von der z. B. in den für das jeweilige Bundesland spezifischen Regelungen festgelegten Frist sollte zunächst eruiert werden, aus welchen Gründen die Anzeigefrist nicht eingehalten wurde. Ob weitere Maßnahmen notwendig sind, hängt vom Einzelfall ab (z. B. wiederholt verspätete Anzeige, nicht nachvollziehbare Gründe für die Fristüberschreitung).
Sollte die verzögerte Anzeige durch die Messstelle verursacht worden sein, ist die Fachbehörde zu informieren. Diese kann im Wiederholungsfall ggf. auf Grundlage der 41. BImSchV die Zuverlässigkeit der entsprechenden Messstelle prüfen.
Hintergrund:
ccc