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Frage: Sind die Messergebnisse durch entsprechende Anlagen im Anhang dokumentiert?
NEUE FRAGE
Prüfumfang:
Es ist zu prüfen, ob die erhaltenen Messergebnisse durch Anlange im Anhang unterlegt sind. Hierzu zählen Probenahmeprotokolle (insbesondere für diskontinuierlich ermittelte Messkomponenten, Randparameter, ggf. Voruntersuchungen, Aufzeichnungen zu Homogenitätsprüfungen) und eine graphische Darstellung der Messergebnisse für kontinuierlich zu ermittelnde Komponenten einschließlich Prüf- und Nullgasaufgabe vor der ersten und nach der letzten Messung. Es sollte weiterhin abgeschätzt werden, ob die Prüfgaskonzentrationen im Ergebnisteil des Berichts zu der graßhischen Darstellung (ggf. nach Umrechnung ppm - mg/m3) passen.
Handlungsempfehlung:
Sollten entsprechende Unterlagen im Anhang des Messberichts nicht enthalten sein, so sind diese nachzureichen.
Hintergrund:
Entsprechend den Vorgaben des Mustermessberichts … sind die genannten Anlagen dem Bericht zur Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse beizugfügen.