playground:fragekiii2

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Prüfumfang:

Es ist zu prüfen, ob die im Kalibrierbericht unter Punkt 5 („Messverfahren für die Vergleichsmessungen“) beschriebenen Messverfahren normativ als Standardreferenzmessverfahren beschrieben sind. Eine Auswahl der am häufigsten gemessenen Komponenten enthält die folgende Tabelle:

Messgrößen Messverfahren Richtlinie
Staub gravimetrisches Verfahren DIN EN 13284-1
gasförmige Chloride (HCl) - DIN EN 1911
Sauerstoff (O2) Paramagnetismus DIN EN 14789
Schwefeloxide (SOx) - DIN EN 14791
Stickstoffoxide (NOx) Chemilumineszenz DIN EN 14792
Kohlenmonoxid (CO) NDIR DIN EN 15058
Quecksilber (Hg) DIN EN 13211
Gesamt-C Flammenionisationsdetektor DIN EN 12619

Nicht zu allen zu überwachenden Komponenten sind Standardreferenzverfahren verfügbar. Wenn für eine Komponente kein Standardreferenzverfahren vorhanden ist, so dürfen die im jeweils aktuellen Anhang 6 der TA Luft genannten Verfahren für die Vergleichsmessungen eingesetzt werden.


Handlungsempfehlung:

Sollte für eine Komponente ein Standardreferenzverfahren bzw. ein gemäß Anhang 6 TA Luft vorgeschriebenes Verfahren zu einer überwachenden Komponente existieren und nicht für die Vergleichsmessungen eingesetzt worden sein, so ist der Bericht bezüglich der betroffenen Komponenten zurückzuweisen und der Betreiber zur Nachmessung unter Berücksichtigung der normativen Anforderungen aufzufordern.
Ist für eine zu überwachende Komponente kein Standardreferenzverfahren verfügbar und auch kein Messverfahren im Anhang 6 der TA Luft genannt, so ist zu prüfen, ob mit dem von der Messstelle eingesetzten Verfahren eine Funktionsprüfung oder Kalibrierung belastbar möglich ist. Hierbei kann ggf. die Fachbehörde beteiligt werden.


Hintergrund:

Die DIN EN 14181 fordert (Nr. 6.3.), dass für die Vergleichsmessungen das jeweilige Standardreferenzmessverfahren verwendet wird. Diese Standardreferenzmessverfahren sind in Deutschland in DIN-Normen festgelegt und liefern definitionsgemäß ein statistisch unabhängiges Messergebnis der untersuchten Messgröße. Andere Messverfahren können auch dann nicht anstelle von Standardreferenzmessverfahren verwendet werden, wenn sie eine laborinterne Überprüfung durchlaufen haben. Die Verwendung anderer Messverfahren ist im gesetzlich geregelten Bereich nur gestattet, wenn Standardreferenzmessverfahren nicht verfügbar sind.
Im Musterbericht der VDI 3950 wird unter Nr. 5 gefordert, dass die verwendeten Messgeräte (Hersteller/Typ) und Messverfahren anzugeben und zu beschreiben sind. Bei Abweichung vom Standardreferenzmessverfahren sind die getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Verfahrenskenngrößen anzugeben und Fehlerbetrachtungen anzustellen, beispielsweise:
- Verfahrenskenngrößen und Art der Ermittlung
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Einfluss von Begleitstoffen
- Nachweisgrenze
- Unsicherheitsbereich

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