playground:fragekvi3

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Handlungsempfehlung:

Sind Messergebnisse nicht nachvollziehbar beschrieben, so ist vom Betreiber ein überarbeiteter Bericht anzufordern.


Prüfumfang:

Die Darstellung der Messergebnisse sowie sämtliche dazu notwendigen Angaben sind auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit zu prüfen. Dazu gehören (vgl. auch DIN EN 14181, Punkte 6.1, 6.4.1, 6.8):

- die Funktionskontrolle der AMS
- die Vergleichsmessungen mit dem SRM
- die Datenauswertung inkl. Umrechnungen auf Norm-/ AMS-Bedingungen und die Auswahl der Kalibriermethode
- die Ermittlung der Kalibrierfunktion der AMS und deren Gültigkeitsbereich inkl. einer graphischen Darstellung
- die Berechnung und Überprüfung der Variabilität der AMS-Messwerte
- evtl. Verfahren zur Ermittlung von Ausreißern oder die Darstellung sonstiger aufgetretener Abweichungen.

Zur Prüfung gehört auch, dass der Einbezug von Referenzmaterialien und/ oder des Nullpunkts bei der Kalibrierung gekennzeichnet ist. Dies ist bei Messpunktwolken mit hohen (a.) bzw. niedrigen (b.) Werten relevant, wie in Abb. 1 dargestellt. Zu kennzeichnen sind die als gelbe Kreuze markierten Werte (vgl. hierzu auch Frage VI.4).

Abbildung 1: Schematische Darstellung des Verfahrens bei Punktwolken mit hohen (a.) bzw. niedrigen (b.) Werten.

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  • Zuletzt geändert: 2020/10/23 12:20
  • von wildanger