playground:fragekvi4

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Prüfumfang:

Eine Berücksichtigung von Null- oder Referenzwerten ist nach DIN EN 14181 Punkt 6.4.3 nur in Fällen normkonform, in denen der mit der SRM gemessene Konzentrationsbereich kleiner als die maximal zulässige Unsicherheit ist (1.). Es wird weiter unterschieden (2.), ob das Verfahren für Punktwolken bei hohen Werten (a.) oder für Punktwolken bei niedrigen Werten (b.) anzuwenden ist.
Dies ist gegeben, wenn
•a. Die Differenz zwischen der größten und der kleinsten Konzentration kleiner als die maximal zulässige Unsicherheit und der kleinste Konzentrationswert größer oder gleich 15 % des Emissionsgrenzwerts ist
•b. Die Differenz zwischen der größten und der kleinsten Konzentration kleiner als die maximal zulässige Unsicherheit und der kleinste Konzentrationswert kleiner als 15 % des Emissionsgrenzwerts ist

Abbildung 1: Schematische Darstellung des Verfahrens bei Punktwolken mit hohen (a.) bzw. niedrigen Werten (b.).

Im Fall a. ist ein Nullwert für die Aufstellung der Kalibrierfunktion zu berücksichtigen.
Im Fall b. ist ein Nullwert und ein Referenzwert einer Konzentration nahe des Emissions-grenzwerts durch Verwendung geeigneter Referenzmaterialien zu erzeugen und bei der Auswertung der Kalibrierfunktion einzubeziehen. Der Kalibrierbereich ist bei diesem Verfahren stark eingeschränkt und sollte nochmals einer Kontrolle unterzogen werden.
Zu prüfen ist unter Nr. 7 im Bericht demnach die Einstufung nach Größe (1.) und Position (2a./b.) bezogen auf den Nullwert der Konzentrationspunktwolke. Weiter ist die Anwendung des vorgegebenen Verfahrens zur Aufstellung der Kalibrierfunktion zu prüfen.


Handlungsempfehlung:

Eine Kalibrierung unter Berücksichtigung von Null- und Referenzwerten ist normkonform, falls die oben unter 1. bzw. 2. genannten Kriterien gelten. Tritt ein solcher Fall auf, sollte zunächst stichhaltig dargelegt sein, aus welchem Grund eine ausreichend große Verteilung der Messpunkte über den Messbereich nicht erzielt werden konnte.
Wird in nicht normkonformen Fällen auf Null- oder Referenzwerte zurückgegriffen, so ist die Kalibierfunktion neu aufzustellen.


Hintergrund:

Nach DIN EN 14181 Punkte 6.3 und 6.4.3 setzt das allgemeine Verfahren zum Aufstellen einer Kalibrierfunktion einen ausreichend großen Bereich von gemessenen Konzentrationswerten voraus, damit die Kalibrierfunktion für den gesamten Konzentrationsbereich normaler Betriebsbedingungen gültig ist. Kann ein ausreichend großer und weit vom Nullwert entfernter Konzentrationsbereich durch Veränderung des Anlageverhaltens nicht erzielt werden, kann auf die Berücksichtigung von Null- und Referenzwerten zurückgegriffen werden.

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  • Zuletzt geändert: 2018/04/27 12:00
  • von wildanger