playground:frageii3

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Prüfumfang:

Es ist zu prüfen, ob unter Punkt 1.7 Aufgabenstellung Grenzwerte angegeben sind und ob diese unter Wiedergabe korrekter Werte mit gleichen Einheiten und Dezimalstellen aus dem Genehmigungsbescheid zitiert werden.


Handlungsempfehlung:

Sollten die Grenzwerte mit Angabe (BImSchV) bzw. Textpassage (Genehmigungsbescheid) der zugehörigen Quelle nicht angegeben sein, so ist der Betreiber aufzufordern, den Messbericht zu ergänzen. Im Fall falscher Grenzwertangaben ist der Betreiber aufzufordern, diesen Mangel umgehend und dauerhaft zu beseitigen.


Hintergrund:

Für Anlagen nach den Vorgaben der BImSch-Verordnungen sind die dort jeweils zutreffenden Angaben zu berücksichtigen. Für Anlagen nach TA Luft erfolgt die Festlegung von Emissionsbegrenzungen gemäß Nr. 2.7 in den Bestimmungen des Genehmigungsbescheid, der bei Zweifelsfragen ggf. einzusehen ist.

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