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-Es ist zu prüfen, ob unter 10.(„Ergebnisse der Prüfung der elektronischen Auswerteeinrichtung“) die Unterschrift des Bearbeiters sowie des fachlich verantwortlichen oder dessen Stellvertreters zu finden ist. Die hier genannten Personen sollten mit dem in ReSyMeSa (http://www.resymesa.de/resymesa/ModulStelleRechercheErgebnisliste.aspx?M=4) als fachkundig angegebenen Personal der Messstelle verglichen werden. +Es ist zu prüfen, ob unter 10.(„Ergebnisse der Prüfung der Auswerteeinrichtung“) die Unterschrift des Bearbeiters sowie des fachlich verantwortlichen oder dessen Stellvertreters zu finden ist. Die hier genannten Personen sollten mit dem in ReSyMeSa (http://www.resymesa.de/resymesa/ModulStelleRechercheErgebnisliste.aspx?M=4) als fachkundig angegebenen Personal der Messstelle verglichen werden. 
  
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 Falls Unterschriften fehlen bzw. keine Unterschrift des fachlich Verantwortlichen oder dessen Stellvertreter vorliegt, sollte der Betreiber aufgefordert werden, den Bericht entsprechend nachzubessern.  Falls Unterschriften fehlen bzw. keine Unterschrift des fachlich Verantwortlichen oder dessen Stellvertreter vorliegt, sollte der Betreiber aufgefordert werden, den Bericht entsprechend nachzubessern. 
  
-In manchen Bundesländern wird aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auflistung des fachkundigen Personals in ReSyMeSa vorgenommen. In diesem Fall sollte bei begründeten Verdachtsfällen im HLNUG nachgefragt werden, wer die jeweils zuständigen fachlich Verantwortlichen sind. +In manchen Bundesländern wird aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auflistung des fachkundigen Personals in ReSyMeSa vorgenommen. In diesem Fall sollte bei begründeten Verdachtsfällen in der Fachbehörde nachgefragt werden, wer die jeweils zuständigen fachlich Verantwortlichen sind. 
  
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  • von wildanger