Sind Messergebnisse nicht nachvollziehbar beschrieben, so ist vom Betreiber ein überarbeiteter Bericht anzufordern.
Die Darstellung der Messergebnisse sowie sämtliche dazu notwendigen Angaben sind auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit zu prüfen. Dazu gehören (vgl. auch DIN EN 14181, Punkte 6.1, 6.4.1, 6.8):
- die Funktionskontrolle der AMS
- die Vergleichsmessungen mit dem SRM
- die Datenauswertung inkl. Umrechnungen auf Norm-/ AMS-Bedingungen und die Auswahl der Kalibriermethode
- die Ermittlung der Kalibrierfunktion der AMS und deren Gültigkeitsbereich inkl. einer graphischen Darstellung
- die Berechnung und Überprüfung der Variabilität der AMS-Messwerte
- evtl. Verfahren zur Ermittlung von Ausreißern oder die Darstellung sonstiger aufgetretener Abweichungen.
Zur Prüfung gehört auch, dass der Einbezug von Referenzmaterialien und/ oder des Nullpunkts bei der Kalibrierung gekennzeichnet ist.
Abbildung 1: Schematische Darstellung des Verfahrens bei Punktwolken mit hohen (a.) bzw. niedrigen (b.) Werten.
Dies ist bei Messpunktwolken mit hohen (a.) bzw. niedrigen (b.) Werten relevant, wie in Abb. 1 dargestellt. Zu kennzeichnen sind die als gelbe Kreuze markierten Werte (vgl. hierzu auch Frage VI.4).
Hinweis: Es kann, auch zur einfacheren Ahndung möglicher Grenzwertüberschreitungen, vorteilhaft sein, wenn der ermittelte Kalibrierbereich den grenzwert mit abdeckt.