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Frage: Sind die Messergebnisse durch entsprechende Anlagen im Anhang dokumentiert?
Prüfumfang:
Es ist zu prüfen, ob die erhaltenen Messergebnisse durch Anlagen im Anhang unterlegt sind. Hierzu zählen Probenahmeprotokolle und Messwerte (insbesondere für diskontinuierlich ermittelte Messkomponenten, Randparameter, ggf. Voruntersuchungen, Aufzeichnungen zu Homogenitätsprüfungen) Rechenwerte und eine graphische Darstellung der Messergebnisse für kontinuierlich zu ermittelnde Komponenten einschließlich Prüf- und Nullgasaufgabe vor der ersten und nach der letzten Messung. Es sollte weiterhin abgeschätzt werden, ob die Prüfgaskonzentrationen im Ergebnisteil des Berichts zu der graphischen Darstellung (ggf. nach Umrechnung ppm - mg/m3, ) passen.
Handlungsempfehlung:
Sollten entsprechende Unterlagen im Anhang des Messberichts nicht enthalten sein, so sind diese nachzureichen.
Hintergrund:
Entsprechend den Vorgaben des Mustermessberichts, Anhang A der VDI 4220 Blatt 2, sind als Anlagen mindestens Mess- und Rechenwerte (Anlage 1) sowie eine graphische Darstellung des zeitlichen Verlaufs kontinuierlich gemessener Komponenten (Anlage 4) dem Bericht zur Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse beizufügen.
Zur Dokumentation der Erfüllung der Anforderungen nach Nr. 2 und Nr. 6 des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus (Stand: 11.09.2020) bei mit Biogas betriebenen Verbrennungsmotoranlagen zur Stromerzeugung bei Einsatz von Oxidationskatalysatoren ist dem LAI-Messbericht eine neue einheitliche Anlage (vgl. https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle) beizufügen. Diese enthält die Dokumentation bzw. ein Prüfschema entsprechend den Vorgaben des LAI-Beschlusses mit den wesentlichen Anforderungen gemäß VDMA 6299. Dieser Anlage sind ggf. bei Anlagen der 44. BImSchV die Auswertungen der NOx-Sensorik zur Überprüfung dauerhaften Einhaltung der genehmigten Emissionsgrenzwerte bzw. der Alarme beizufügen, die von der Messstelle z.B. über eine USB-Schnittstelle ausgelesen werden.