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Frage: Entsprechen die Probenahmedauern bzw. Integrationszeiten der einzelnen Messungen den Anforderungen?
Prüfumfang:
Zunächst ist zu überprüfen, ob im Messplan für die zeitliche Lage und die Probenahmedauer Absprachen getroffen und diese eingehalten wurden (Angabe im Messbericht unter Punkt 6.2 („Messergebisse“). Prinzipiell sollte die Dauer Probenahme der Einzelmessungen 30 Minuten betragen. Für die Messung von Dioxinen/Furanen und Benzo(a)pyren sollte die Probenahme über 6-8 Stunden erfolgen.
Handlungsempfehlung:
Kommt es zu Abweichungen von zuvor vereinbarten Zeiten oder der halben Stunde, so sind diese durch das Messinstitut zu begründen. Sollte keine ausreichende1 Begründung vorliegen, so ist eine Wiederholung der Messung zu fordern (ggf. anzuordnen).
Hintergrund:
Nach DIN EN 15259 Blatt 1 (7.2.4) ist die zeitliche Lage und die Dauer der einzelnen Messungen im Messplan in Übereinstimmung mit der Messaufgabe festzulegen.
Für die Dauer der Messung gibt die TA-Luft (5.3.2.2) einen Richtwert von 30 Minuten an. Das Ergebnis der Einzelmessung ist als Halbstundenmittelwert zu ermitteln und anzugeben. In besonderen Fällen, z.B. bei Chargenbetrieb oder niedrigen Massenkonzentrationen im Abgas, ist die Mittelungszeit entsprechend anzupassen.
Für die Messung der Emission von Dioxinen und Furanen sowie Benzo(a)pyren sollte die Probenahmezeit nach TA Luft 5.2.7.2, 13. (§28) und 17. BImSchV (§18) mindestens sechs und höchstens acht Stunden betragen.
Die Messungen (Dauer und Anzahl) sind so zu legen, dass der Anlagenbetrieb mit seinem Emissionsverhalten repräsentativ erfasst werden kann (Integrationszeit).
Prinzipiell sollte nach DIN EN 15259 Blatt 1 (7.2.4) zwischen folgenden Fällen unterschieden werden:
•kontinuierliche Prozesse (zeitlich konstant)
•kontinuierliche Prozesse mit zeitlichen Einflüssen
•Chargenprozesse
Bei Durchführung einer Netzmessung auf zwei Achsen ist die Dauer des Achsenwechsels zu berücksichtigen. Die zum Achsenwechsel benötigte Zeit verlängert demnach die geplante Probenahmedauer.
Grundsätzlich sind bei der Probenahme von partikelförmigen Stoffen auch die Vorgaben der VDI 2066 (Standardreferenzmessverfahren Staub) zu berücksichtigen. In Punkt 11.4 der VDI 2066 wird dargestellt, dass die Probenahmedauer je Messpunkt zwei Minuten nicht unterschreiten soll.
Beispiel: Bei einer Netzmessung auf zwei Achsen und einem Messquerschnitt mit 20 Probenahmepunkten dauert die Probenahme dann mindestens vierzig Minuten (2 Minuten/Messpunkt * 20 Messpunkte = 40 Minuten), zuzüglich der Dauer des Achsenwechsels.
Kontinuierliche Prozesse sind dadurch gekennzeichnet, dass die stofflichen Eigenschaften der eingesetzten Brennstoffe und der im Prozess gehandhabten Stoffe sowie die Betriebsweise der Anlage und somit auch das Emissionsverhalten über eine längere Zeitspanne annähernd konstant sind. Die zeitliche Lage einer Emissionsmessung ist daher frei wählbar. Wenn es, wie bei bestimmten Anlagentypen üblich (z. B. Warmwasseranlagen), möglich ist, die Anlage im Volllastbetrieb über 30 Minuten zu betreiben, kann auch eine kürzere Probenahmedauer verwendet werden, wenn mit ausreichender Sicherheit auf den Halbstundenmittelwert geschlossen werden kann.
Beispiele für typische kontinuierliche Prozesse sind:
•Feuerungsanlagen
•Trocknungsanlagen
•Beschichtungsanlagen
•Drehofenanlagen
•Brech- und Klassieranlagen
Anzahl der Einzelmessungen ≥ 3
Kontinuierliche Prozesse mit zeitlichen Einflüssen lassen sich dadurch charakterisieren, dass bei weitgehend konstantem stofflichen Einsatz zeitabhängige Prozessschritte das Emissionsverhalten beeinflussen können. Die zeitliche Lage der Emissionsmessungen muss die zeitlichen Veränderungen im Emissionsverhalten entsprechend berücksichtigen.
Beispiele für typische kontinuierliche Prozesse mit zeitlichen Einflüssen sind:
•Brennprozesse bei der Ziegelherstellung (z. B. Wagenvorsatz bei Tunnelöfen)
•Herstellung von Glas in Wannenöfen
•Reinigungs– oder Regenerierungsarbeiten
•längere An– oder Abfahrvorgänge
Anzahl der Einzelmessungen ≥ 3 +1
Chargenprozesse lassen sich vorwiegend dadurch charakterisieren, dass das Emissionsverhalten insbesondere durch wechselnde stoffbezogene und/oder zeitliche Betriebseinflüsse gesteuert wird, bzw. werden kann. Die zeitliche Lage der Emissionsmessungen muss diesen Gegebenheiten ausreichend Rechnung tragen. Bei insbesondere sehr kurzzeitigen Emissionsereignissen ist zu prüfen, ob mehrere gleichartige Emissionsereignisse in einer Probenahme zusammenzufassen sind, um eine Beurteilung des Betriebszustandes zu ermöglichen.
Anzahl der Einzelmessungen ≥ 6
Beispiele für typische Chargenprozesse sind:
•Batchprozesse in der chemischen Industrie
•Schmelzanlagen für NE-Metalle
•Stahlerzeugung
•Hafenöfen bei der Herstellung von Glas
1 Nicht ausreichend wäre beispielsweise eine unzureichende Absprache mit dem Betreiber über geeignete Messzeitpunkte.