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Frage: Sind die Anforderungen vollumfänglich erfüllt und ist das Prüfergebnis eindeutig?
Handlungsempfehlung:
Im Fall nicht eindeutig dargestellter Ergebnisse ist vom Betreiber ein überarbeiteter Bericht anzufordern, der die entstandenen Unklarheiten ausräumt.
Prüfumfang:
Es ist zu prüfen, ob alle erforderlichen Prüfpunkte normgerecht durchgeführt und die Ergebnisse eindeutig beschrieben wurden, vgl. hierzu auch DIN EN 14181, 6.8, 8.7 bzw. Anhang A und D. Hierzu gehört auch eine zusammenfassende, eindeutige Darstellung des Messinstituts, die die Ergebnisse bewertet und eventuelle Auffälligkeiten thematisiert und beurteilt.