20000-8
Das Wartungsintervall beträgt drei Monate.
Die Ermittlung des Wartungsintervalls erfolgte mit deaktiviertem internen Prüfzyklus.
Die Geräteversion mit einer optischen Weglänge von 300 mm war Gegenstand der Prüfung.
Die Prüfeinrichtung kann für eine Abgasgeschwindigkeit größer 1 m/s eingesetzt werden.
Die optischen Filter müssen abgeschaltet sein.
Für die Normierung der auf den Betriebszustand bezogenen Messsignale ist ein externer Temperatursensor zu verwenden.
Der Ausgang der Messwerte erfolgt unter Betriebsbedingungen ohne Feuchtekorrektur.
Ergänzungsprüfung (Verlängerung des Wartungsintervalls auf drei Monate) zu der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 27. Februar 2019 (BAnz AT 26.03.2019 B7, Kapitel I Nummer 2.3).
Prüfbericht-Nr.: 936/21239654/B vom 6. März 2019