Im Bereich des Immissionschutzes sind Anlagenbetreiber verpflichtet, bestimmte behördlich angeordnete Emissionsmessungen und Immissionsmessungen zur Ermittlung von Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen sowie Kalibrierungen und Funktionsprüfungen an automatischen Messeinrichtungen vornehmen zu lassen.
Dieses Modul bietet Informationen zu sachverständigen Stellen*, die auf Grundlage einer Bekanntgabe nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in dem betreffenden gesetzlich geregelten Bereich tätig werden dürfen.
Die Bekanntgabe einer Stelle erfolgt im Ergebnis eines Prüfverfahrens auf Grundlage der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) durch die zuständige Behörde des Landes, in dem die Stelle ihren Geschäftssitz hat. Eine in diesem Modul recherchierbare Stelle hat für den bekannt gegebenen Umfang die Erfüllung der verordnungsgegenständlichen Bekanntgabevoraussetzungen - inklusive einer Akkreditierung oder staatlichen Kompetenzfeststellung nach dem "Modul Immissionsschutz" - nachgewiesen.
Bekanntgaben gemäß § 29b BImSchG gelten bundesweit. Die Länder haben zur Planung und Durchführung der Ermittlungen gegebenenfalls jedoch eigene Festlegungen getroffen (siehe Angaben unter Länderspezifische Regelungen).
* "Stelle" wird synonym verwendet für "Laboratorium", "Prüfstelle", "Kalibrierstelle", "Messstelle".
Abgrenzender Hinweis zu sachverständigen Stellen bzw. Sachverständigen im Bereich des Treibhausgas-Emissionshandels: Bitte hier klicken.