Dieses Modul bietet Informationen zu Untersuchungsstellen1, die mindestens in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Umweltbereich für den Bereich Boden und Altlasten gemäß
§ 18 Bundes-Bodenschutzgesetz
sowie nach landesrechtlichen Vorschriften notifiziert2 sind.
Diese Untersuchungsstellen verfügen über eine Akkreditierung
oder staatliche Kompetenzfeststellung entsprechend
"Fachmodul Boden und Altlasten"3,4.
Zulassungen und Anerkennungen richten sich nach den jeweiligen Ländergesetzen
und -verordnungen zur Anerkennung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen
nach § 18 BBodSchG. Grundsätzlich zuständig ist jeweils das Land, in dem die
Untersuchungsstelle den Geschäftssitz hat (siehe Angaben unter Länderspezifische Regelungen).
1 "Untersuchungsstelle" wird synonym verwendet für "Prüflaboratorium".
2 "Notifizierung" wird synonym für "Bekanntgabe" verwendet. Notifizierung ist der Verwaltungsakt der jeweils zuständigen Behörde zur Anerkennung, Zulassung, Benennung oder Bekanntgabe der Prüflaboratorien nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
3 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz, Fachmodul Boden und Altlasten - Bereichsspezifische Anforderungen an die Kompetenz von Untersuchungsstellen im Bereich Boden und Altlasten, Stand 20.10.2000.
4 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz, Fachmodul Boden und Altlasten -
Notifizierung und Kompetenznachweis von Untersuchungsstellen im bodenschutzrechtlich geregelten Umweltbereich, Stand 16.08.2012.