v1.43
Die Messeinrichtung kann nur an Anlagen mit konstanter Abgasgeschwindigkeit eingesetzt werden.
Die Messeinrichtung darf nicht hinter Elektrofiltern betrieben werden.
Die Messeinrichtung darf nur in nicht wasserdampfgesättigten Abgasen eingesetzt werden.
Das Wartungsintervall beträgt vier Wochen.
Die Staubkonzentration wird im feuchten Abgas unter Betriebsbedingungen gemessen.
Prüfbericht-Nr.: 936/21252965/A vom 10. November 2021