v1.43
An Anlagen mit schwankenden Abgasgeschwindigkeiten benötigt die Messeinrichtung zur Kompensation des Geschwindigkeitseinflusses das Signal einer QAL1-zertifizierten und kalibrierten Abgasgeschwindigkeitsmesseinrichtung.
Die Messeinrichtung darf nicht hinter Elektrofiltern betrieben werden.
Die Messeinrichtung darf nur in nicht wasserdampfgesättigten Abgasen eingesetzt werden.
Das Wartungsintervall beträgt vier Wochen.
Die Staubkonzentration wird im feuchten Abgas unter Betriebsbedingungen gemessen.
Prüfbericht-Nr.: 936/21249601/A vom 10. November 2021