v1.43
An Anlagen mit schwankenden Abgasgeschwindigkeiten benötigt die Messeinrichtung zur Kompensation des Geschwindigkeitseinflusses das Signal einer QAL1-zertifizierten und kalibrierten Abgasgeschwindigkeitsmesseinrichtung.
Die Messeinrichtung darf nicht hinter Elektrofiltern betrieben werden.
Die Messeinrichtung darf nur in nicht wasserdampfgesättigten Abgasen eingesetzt werden.
Das Wartungsintervall beträgt sechs Monate.
Die Staubkonzentration wird im feuchten Abgas unter Betriebsbedingungen gemessen.
Ergänzungsprüfung (Verlängerung des Wartungsintervalls) zu der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 5. Juli 2023 (BAnz AT 02.08.2023 B7, Kapitel I Nummer 1.1).
Prüfbericht-Nr.: 936/21249601/A vom 10. November 2021
Prüfbericht-Nr.: EuL/21258058/A vom 29. September 2023