1. Das Kombinationsmessgerät ist nicht für den Außeneinsatz geeignet.
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2. Ein Sensortausch ist nur durch den Hersteller bzw. durch eine vom Hersteller autorisierte Fachkraft zulässig.
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3. Die Funktion „WLAN“ und „Bluetooth“ dürfen für Messungen im Rahmen der 1. BImSchV und der 44.BImSchV nicht verwendet werden.
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4. Ergänzungsprüfung zu der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 31. März 2021 (BAnz. AT 03.05.2021 B10, Kapitel I, Nummer 1.1), hinsichtlich der Eignung zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen
entsprechend 1. BImSchV sowie an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt entsprechend 44. BImSchV, auf Grundlage der VDI 4206 Blatt 1:2021-12
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