u-1.2
V1.4 und V1.3
V1.5
Die Messeinrichtung kann nur an Anlagen mit konstanter Abgasgeschwindigkeit eingesetzt werden. Bei einer Abgasgeschwindigkeit von 10 m/s beträgt die erlaubte Abweichung ±10 %. Für andere Abgasgeschwindigkeiten ist im Vorfeld eine Abschätzung des Unsicherheitsbeitrags auf die Gesamtunsicherheit vorzunehmen.
Die Messeinrichtung darf nicht hinter Elektrofiltern betrieben werden.
Die Messeinrichtung darf nur in nicht wasserdampfgesättigten Abgasen eingesetzt werden.
Das Wartungsintervall beträgt sechs Monate.
Die Staubkonzentration wird im feuchten Abgas unter Betriebsbedingungen gemessen.
Die Anforderung der DIN EN 15267-3 an den Korrelationskoeffizienten R² der Kalibrierfunktion wurde nicht erfüllt.
Die Unsicherheitsbeiträge der Störeinflüsse Abgasgeschwindigkeit und -feuchte wurden bei der Ermittlung der Gesamtunsicherheit im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Diese sind bei der jeweiligen Installation vor Ort zu ermitteln.
Ergänzungsprüfung (Verlängerung des Wartungsintervalls) zu der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 21. Februar 2018 (BAnz AT 26.03.2018 B8, Kapitel I Nummer 1.1).
Die Messeinrichtung U3600-QAL1 der Firma Auburn Systems kann jetzt auch an einer 24 V Spannungsquelle betrieben werden.
Die aktuelle Softwareversion der Messeinrichtung U3600-QAL1 für Staub der Firma Auburn Systems ist jetzt die Version:
V1.4
Außerdem ist die folgende Zwischenversion gültig: V1.3
Die Messeinrichtung U3600-QAL1 für Staub der Firma Auburn Systems ist auch für den Einsatz an Anlagen der 44. BImSchV geeignet.
Die aktuelle Softwareversion der Messeinrichtung U3600-QAL1 für Staub der Firma Auburn FilterSense lautet: V1.5
Stellungnahme der TÜV Rheinland Energy GmbH vom 15. Dezember 2023
Prüfbericht-Nr.: 936/21232911/D vom 28. Februar 2018